19. August 2021

Was mir bleiben muss

© Jakub Krechowicz/Shutterstock

Gut Ding will Weile haben: Zwar gibt es das Pfändungsschutzkonto schon seit mehr als zehn Jahren, aber es war längst nicht perfekt. Im Dezember 2021 tritt das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) in Kraft. Dadurch ändert sich für die Betroffenen einiges, beispielsweise beim Gemeinschaftskonto. Sozialleistungen werden geschützt und außerdem wird es dann auch möglich sein, höhere Summen für eine Anschaffung anzusparen. Auf was Betroffene jetzt achten sollten.

Der Name ist sperrig: Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz. Dahinter verbirgt sich die Reform des sogenannten P-Kontos. Diese Abkürzung steht für Pfändungsschutzkonto – und darauf hat bereits seit Sommer 2010 einen Anspruch, wer Schulden hat und gepfändet werden soll. Denn mit dem P-Konto wird ein Guthaben von derzeit 1259,99 Euro vor Pfändung geschützt. Diese monatlich fixe Summe wird Sockelfreibetrag genannt.  

Dieser Freibetrag ist wichtig, denn auch wer Schulden hat, braucht noch Geld zum Leben. Dürfte alles Geld auf dem Konto gepfändet werden, entstünden laufend neue Schulden beispielsweise durch nicht beglichene Stromrechnungen. Oder falls Betroffene ihre Miete nicht mehr bezahlen könnten, drohte ihnen außerdem die Kündigung durch den Vermieter. Im schlimmsten Fall wären sie also auch noch obdachlos.

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Bettina Blaß ist seit über 15 Jahren selbstständige Verbraucherjournalistin und Trainerin für Internetthemen. Zuvor war sie Redakteurin für die WISO Monats-CD und bei der G+J Wirtschaftspresse Online stellvertretende Redaktionsleiterin. Ihr Fokus liegt auf den Themen Internet, Finanzen und Immobilien. Privat schreibt sie für ihr Reise- und Genussblog Op jück.