18. August 2021

Helfen ist Pflicht

© Pixel-Shot/Shutterstock

Wer einen Unfall oder eine Straftat beobachtet, muss helfen. Das ist vom Gesetzgeber so vorgesehen. Und jede Person kann helfen – zum Beispiel, indem sie die Polizei oder den Notarzt ruft und Erste Hilfe leistet. Im Einzelfall sollten Beobachtende auch selbst eingreifen, aber nur, wenn sie sich dabei nicht selbst gefährden. Wer nicht hilft, macht sich unter Umständen der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Wer Helfende behindert oder Unfallopfer filmt, kann sich sogar strafbar machen.

Unfälle passieren plötzlich und überfordern Außenstehende deswegen oft. Noch schwieriger ist die Situation, wenn man eine Straftat oder eine gefährliche Situation beobachtet. In all diesen Fällen gilt: Wer auf eine hilflose Person trifft, muss helfen. Zivilcourage ist nicht nur eine moralische Pflicht, sie wird auch vom Gesetzgeber erwartet. Was und wie viel jemand tun muss, hängt von der Situation und den persönlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten ab.

Hilfe leisten ist Pflicht

Als Mitglied der Gesellschaft trägt auch jeder und jede Einzelne Verantwortung. Der Gesetzgeber verlangt ihnen deswegen ein Mindestmaß an Hilfsbereitschaft ab. Fehlt es an dieser Hilfsbereitschaft, macht man sich strafbar. Paragraf 323c des Strafgesetzbuches (StGB) regelt die Strafbarkeit der unterlassenen Hilfeleistung. Er schreibt vor, dass bei Unglücksfällen Hilfe zu leisten ist. Allerdings muss diese Hilfe erforderlich und der Person den Umständen nach zuzumuten sein, insbesondere ohne erhebliche Gefahr für das eigene Wohlergehen. Das gilt bei Straftaten, aber auch bei Unfällen und Naturkatastrophen.

mehr lesen Sie in verbraucherblick 08/2021.

Bestellung Einzelheft
E-Paper 08/2021: 5 €

Bestellung Abo
E-Paper für Buhl-Vertragskunden: 12 Ausgaben für 12 € pro Jahr

E-Paper für alle anderen: 12 Ausgaben für 50 € pro Jahr

Dr. Alisha Ricard hat Jura an der Universität Mainz mit den Schwerpunkten Kartell- und Gesellschaftsrecht studiert. Sie hat journalistische Erfahrung bei der Börsen-Zeitung, dem Handelsblatt und dem ZDF gesammelt. In der verbraucherblick-Redaktion schreibt sie ebenso gerne über die „trockenen“ Themen aus dem Zivilrecht wie aufregende Reiseberichte.