16. September 2021

Grenzübergreifend

© Altrendo Images/Shutterstock

Bäume dürfen nicht direkt an der Grundstücksgrenze stehen, überragende Äste müssen abgeschnitten werden und auch bei der Auswahl des Zaunes ist der Bauherr nicht ganz frei. Das Nachbarschaftsrecht sorgt für Recht und Ordnung im Garten. Dahinter steht der Gedanke, dass Nachbarn aufeinander Rücksicht nehmen sollten. Deswegen ist es auch jenseits rechtlicher Vorgaben sinnvoll, Gartenhäuser und Apfelbäume im Zweifel mit den Nachbarn abzusprechen. So lässt sich Streit vermeiden und es lebt sich besser Tür an Tür.

Hecken schneiden, Unkraut jäten, Rasen mähen – ein Garten macht viel Arbeit, bereitet aber auch viel Freude und bietet viele Möglichkeiten, die eigene Kreativität auszuleben. Allerdings gibt es rechtliche Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass sich der Nachbar nicht von wucherndem Wildwuchs, abenteuerlichen Zaunkonstruktionen und stattlichen Gartenhäusern gestört fühlt. Um sicherzugehen, dass man sich neben dem Unkrautjäten nicht noch mit dem Nachbarn rumärgern muss, sollten deswegen einige rechtliche Aspekte bei der Gestaltung des Gartens berücksichtigt werden. 

Abstandsregeln und Vorgaben zur Zaunhöhe mögen kleinlich anmuten, im Grunde geht es aber darum, dass sich die Nachbarn nicht gestört fühlen und dass sich der eigene Zaun einigermaßen in die Umgebung einfügt. Im Zweifel ist es ohnehin besser, auf Konsens zu setzen als mit der Bauordnung, dem Nachbarrechtsgesetz und einem Zollstock in den Händen auf dem eigenen Recht zu bestehen.

Zaun und Hecke

Ein Zaun oder eine Hecke dürfen nur auf dem eigenen Grundstück erbaut werden, nicht etwa auf die gemeinsame Grenze zum Nachbargrundstück. Dies wirft natürlich die Frage auf, wo die eigene Grundstücksgrenze genau verläuft. Die Grenze wird durch Grenzsteine markiert. Falls diese nicht sichtbar sind, hilft ein Blick in das Liegenschaftskataster der Gemeinde weiter. Das ist ein amtliches Verzeichnis der Vermessungs- und Katasterämter.

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Dr. Alisha Ricard hat Jura an der Universität Mainz mit den Schwerpunkten Kartell- und Gesellschaftsrecht studiert. Sie hat journalistische Erfahrung bei der Börsen-Zeitung, dem Handelsblatt und dem ZDF gesammelt. In der verbraucherblick-Redaktion schreibt sie ebenso gerne über die „trockenen“ Themen aus dem Zivilrecht wie aufregende Reiseberichte.