25. Oktober 2021

Einsatz für die Familie

© pikselstock/Shutterstock

Werden die Eltern, der Partner oder sogar das Kind zum Pflegefall, ist das für die Angehörigen schon schwer genug. Wollen sie zumindest einen Teil der Pflege übernehmen, kann das zum scheinbar unüberwindbaren Hindernis werden. Denn die Pflege eines Angehörigen ist zeitintensiv und emotional anstrengend. Hinzu kommt: Wer pflegt, kann seinem Beruf nicht nachkommen wie bisher. Es fehlt also unter Umständen auch an Geld. Doch vom Staat gibt es hilfreiche Regelungen, Angebote und Anreize.

Manchmal ändert sich das Leben von einer Minute auf die andere, ein anderes Mal ist es ein schleichender Prozess. Nach einem Unfall oder einem Schlaganfall kann jeder plötzlich zum Pflegefall werden. Bei chronisch Kranken oder älteren Menschen kündigt sich die Pflegebedürftigkeit dagegen oft langfristig an. So oder so ist irgendwann der Punkt gekommen, an dem den Angehörigen klar ist, dass sich etwas ändern muss. Allerdings kann nicht jeder die Pflege für die Angehörigen ganztägig und sofort übernehmen. Denn wer neben der Pflege noch Geld verdienen muss, ist zum einen finanziell, zum anderen auch durch seinen Arbeitsvertrag an seinen Arbeitgeber gebunden. Seit 2015 gibt es aber das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Darin wurden die Regelungen des Pflegezeit- und des Familienpflegezeitgesetzes miteinander verbunden.

Bis Dezember 2021 gelten teilweise andere Regelungen

Wegen der Corona-Pandemie hat der Bundestag im Juni 2021 das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlängert. Das hat auch Auswirkungen auf die Pflege zu Hause. So gilt beispielsweise bei der Freistellung durch kurzzeitige Arbeitsverhinderung, dass Arbeitnehmer sich bis Dezember 20 statt 10 Tage freistellen lassen können, falls es durch Corona zu Versorgungsengpässen kommt. Außerdem kann beispielsweise in der Familienpflegezeit die wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden für einen Monat unterschritten werden. Die Verbraucherzentrale hat die befristeten Regelungen zusammengestellt.

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Bettina Blaß ist seit über 15 Jahren selbstständige Verbraucherjournalistin und Trainerin für Internetthemen. Zuvor war sie Redakteurin für die WISO Monats-CD und bei der G+J Wirtschaftspresse Online stellvertretende Redaktionsleiterin. Ihr Fokus liegt auf den Themen Internet, Finanzen und Immobilien. Privat schreibt sie für ihr Reise- und Genussblog Op jück.