24. Oktober 2021

„Ey, Du Spacken!“

© Daisy Daisy/Shutterstock

Beleidigungen und Bedrohungen verstoßen im Internet genauso gegen das Gesetz wie im realen Leben auch. Betroffene sind deswegen keineswegs schutzlos, sondern können sich zur Wehr setzen, indem sie den rechtswidrigen Beitrag von dem Betreiber des Sozialen Netzwerkes löschen lassen. Außerdem können sie den Täter anzeigen und auch auf dem Zivilrechtsweg gegen ihn vorgehen. Künftig sind Soziale Netzwerke zudem verpflichtet, Beiträge, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen, dem Bundeskriminalamt zu melden.

Der Ton im Netz wird rauer. Dabei ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Sogenannte ehrverletzende Äußerungen sind auch online strafrechtlich relevant. Hasserfüllte Kommentare richten sich häufig gegen politisch engagierte Personen, aber auch Privatpersonen sind betroffen. Dies verletzt nicht nur das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern gefährdet auch den politischen Diskurs. Ebenso können unsachliche Bewertungen beispielsweise von Ärzten auf Bewertungsportalen strafrechtlich relevant sein, wenn es sich um ehrverletzende Behauptungen handelt. 

Der Gesetzgeber geht dagegen vor, indem er zu härteren Strafen greift und zudem die Betreiber von Sozialen Netzwerken in die Pflicht nimmt. Betroffene stehen deswegen keineswegs schutzlos da, sondern können sich gegen Beleidigungen und Schlimmeres zur Wehr setzen. Soziale Netzwerke müssen rechtswidrige Inhalte löschen und auch die Staatsanwaltschaft ermittelt, wenn die Betroffenen einen Strafantrag stellen.

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Dr. Alisha Ricard hat Jura an der Universität Mainz mit den Schwerpunkten Kartell- und Gesellschaftsrecht studiert. Sie hat journalistische Erfahrung bei der Börsen-Zeitung, dem Handelsblatt und dem ZDF gesammelt. In der verbraucherblick-Redaktion schreibt sie ebenso gerne über die „trockenen“ Themen aus dem Zivilrecht wie aufregende Reiseberichte.