23. Oktober 2021

Wohnen im Alter: Entscheidet nur der Geldbeutel?

Gerade im Falle der stationären Pflege wird die Auswahl des Pflegplatzes maßgeblich durch die eigene Haushalts- besser noch Vermögenslage bestimmt. So scheint es jedoch nur im ersten Augenblick, denn es gibt seit einiger Zeit neue finanzielle Unterstützungsleistungen. Es muss nicht immer gleich eine Pflegeeinrichtung sein, die man unter Aufgabe seiner bisherigen Häuslichkeit und Umgebung bezieht.

Wohnen im Alter ist einerseits für die Betroffenen eine Herausforderung und da denke ich nicht nur an den oder die älteren Menschen. Oft sind es Angehörige, die sich – mehr oder weniger gut vorbereitet – um alles kümmern (müssen). Andererseits ist Wohnen im Alter beziehungsweise sind Wohnformen für Senioren ein Markt geworden. Einige dieser neuen Wohnformen und Unterstützungsleistungen „verhindern“ sogar, dass die eigene Wohnung oder das Eigenheim zu früh aufgegeben werden muss. Tatsächlich ist das normale Wohnen in der bisherigen Häuslichkeit trotz einiger Beschwerlichkeiten und dem zunehmenden Alter leichter geworden. Nicht nur Notrufsysteme geben mehr Sicherheit, sondern es sind auch bauliche Anpassungsmaßnahmen möglich. Für diese besteht – für Mieter besonders wichtig – seit einigen Jahren ein Rechtsanspruch, der in § 554 BGB verankert ist. So kann jeder Mieter bei Bedarf mit eigenen finanziellen Mitteln oder zusätzlich auch durch Förderprogramme, die Wohnung barrierefrei anpassen. In der Praxis bieten auch einige Vermieter derartige bauliche Veränderungen an, wobei – je nach Förderung – eine überschaubare Mieterhöhung anfällt.

Obwohl nicht eindeutig definiert, sind Formen des Betreuten Wohnens sehr verbreitet. Die Palette der Angebote reicht von normalen Wohnungen, für die der Vermieter zusätzliche Betreuungsleistungen auf Wunsch anbietet und dafür Entgelte berechnet, bis hin zu Objekten, bei denen die Mietverträge obligatorisch mit Betreuungsverträgen verknüpft werden. In diesem Bereich hat sich leider recht schnell ein Graubereich entwickelt. Es wurden meist recht hohe Mieten berechnet und ohne hinreichende Leistung ein unangemessenes Betreuungsentgelt kassiert. Ähnliches passierte dann auch im Pflegebereich, sodass dort, wo Wohnraum vermietet und eine Pflegeleistungen aus einer Hand angeboten wird, eine neue rechtliche Regelung greift. Eine wie ich meine verständliche Regelung hat sich bis heute sehr bewährt: das Wohn- und BetreuungsVertragsGesetz (WBVG), das sich als Verbraucherschutzgesetz versteht.

Dr. Jürgen Fischer kommt aus der DMB-Mieterbewegung. Schwerpunkte des Juristen sind Mietrecht und Energie, speziell das Thema Heizkosten. Von 2003 bis 2021 hat er die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Rostock geschäftsführend geleitet.