28. Dezember 2021

Den Rechtsweg wagen

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Betriebsbedingt entlassen? Im Urlaub eine lausige Unterkunft gehabt? In der Familie wegen des Erbes zerstritten? Gründe, sich einen Rechtsbeistand nehmen zu müssen, gibt es viele. Doch egal, ob es direkt zum Anwalt oder erst zu einer Schlichtungsstelle geht: Die Arbeit können Betroffene in den seltensten Fällen ganz abgeben. Vielmehr müssen sie sich auf eine aufreibende Zeit einstellen, wenn sie ihr Recht mit allen Mitteln verteidigen oder erkämpfen wollen.

Selbst der Friedliebendste muss manchmal einen Rechtsbeistand einschalten, dann nämlich, wenn jemand anders ihn ungerecht behandelt. Solche Fälle gibt es mehr als genug. Das Statistische Bundesamt (Destatis) weist für 2019 allein für an Amtsgerichten erledigte Zivilsachen fast 470.000 Fälle aus. Davon entfallen 205.000 auf Wohnungssachen, 135.000 auf Verkehrsunfallsachen, 120.000 auf Kauf- und 8000 auf Bausachen. Hinzu kommen Verfahren beispielsweise vor Arbeits- und Sozialgerichten, vor Verwaltungs- und Finanzgerichten, Familien- sowie Strafgerichten.

Weil der juristische Laie sich üblicherweise nicht gut genug mit dem Recht und seinen Möglichkeiten auskennt, braucht er einen Rechtsbeistand, bevor ein Fall vor Gericht landet. Das kann teuer werden – besonders ohne Rechtsschutzversicherung. Außerdem müssen sich Betroffene darauf einstellen, an ihrem Fall mitzuarbeiten. Das kann sehr intensiv werden. Allerdings muss man bei juristischem Ärger nicht zwingend direkt einen Anwalt mit der Vertretung des Falls beauftragen. Denn Rechtsbeistand gibt es oft auch an Stellen, die man nicht sofort auf dem Schirm hat, beispielsweise als Mitglied im Mieterverein und bei der Gewerkschaft.

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Bettina Blaß ist seit über 15 Jahren selbstständige Verbraucherjournalistin und Trainerin für Internetthemen. Zuvor war sie Redakteurin für die WISO Monats-CD und bei der G+J Wirtschaftspresse Online stellvertretende Redaktionsleiterin. Ihr Fokus liegt auf den Themen Internet, Finanzen und Immobilien. Privat schreibt sie für ihr Reise- und Genussblog Op jück.