28. Dezember 2021

Verfahren

© Kostenko Maxim/Shutterstock

Ob Geringverdiener oder Millionär, vor Rechtsstreitigkeiten ist niemand gefeit. Doch während letztere sich locker einen Anwalt leisten können, reicht es bei den anderen oft nicht einmal für eine gute Rechtsschutzversicherung. Falls das Einkommen nicht zum Begleichen der Anwaltsrechnung genügt, hilft der Staat bei zu geringem verfügbarem Einkommen aus der Patsche. Der finanzielle Beistand heißt Beratungs-, Verfahrens- beziehungsweise Prozesskostenhilfe. Für wen kommt diese Unterstützung infrage und was sollte beachtet werden?

Es gibt Dinge im Leben, die sind einfach nur nervig, müssen aber doch geregelt werden: Auseinandersetzungen mit den Nachbarn, Ärger mit Strom-, Reise- oder Mobilfunkanbietern oder Querelen mit dem Arbeitgeber, um nur einige Beispiel zu nennen. Auch wenig streitsüchtige Menschen sind nicht davor geschützt, in einen Rechtsstreit zu geraten. Das kann zum einen der Fall sein, wenn man als Verbraucher bei Verträgen über den Tisch gezogen wurde, oder wenn Dritte wie etwa der Arbeitgeber sich nicht rechtskonform verhalten.

Wer eine gute Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die das entsprechende Themenfeld abdeckt, bei Ärger mit dem Arbeitgeber also eine Police mit dem Baustein „Arbeitsrecht“, muss dann lediglich zum Hörer greifen und fragen, ob der Versicherer die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt. Gibt er grünes Licht, kann ein Anwalt eingeschaltet werden. Doch was tun, wenn ein Anwalt eingeschaltet werden soll, aber die Rechtsschutzversicherung fehlt? Dann kann die Verfahrens- und Prozesskostenhilfe eine Lösung sein, mit der Vater Staat einkommensschwache Bürger unterstützt, damit sie ihre Rechte vor Gericht durchsetzen können.

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Claudia Lindenberg ist seit 1998 als Journalistin mit Schwerpunkt auf Finanzthemen tätig. Die studierte Volkswirtin arbeitet seit 2016 als freie Finanzjournalistin und hat sich auf die Themen Immobilien und Immobilienfinanzierung, Versicherungen sowie Geldanlage und Investmentfonds spezialisiert.