14. Januar 2022

Verkaufen, vermieten, behalten?

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Eine geerbte Immobilie stellt Erben vor die Wahl: verkaufen, vermieten oder selbst bewohnen? Einerseits sind Immobilien eine gute Geldanlage. Andererseits kann es aber auch sein, dass das Haus noch nicht abbezahlt, renovierungsbedürftig oder mit Hypotheken und Grundschulden belastet ist. Übersteigen die Verbindlichkeiten den Wert des Hauses, lohnt es sich jedenfalls finanziell nicht, das Erbe anzunehmen. Noch komplizierter wird es, wenn es mehrere Erben gibt. Die Erbengemeinschaft kann nämlich nur gemeinsam entscheiden, was mit dem Objekt passieren soll.

Wer erbt, erhält nicht nur Vermögenswerte und Geld, sondern muss auch für eventuelle Schulden des Verstorbenen einstehen. Der Erbe haftet mit seinem Vermögen, sofern er das Erbe annimmt. Bei Immobilien ist häufig gar nicht so leicht zu erkennen, welchen Wert diese haben und welche Verbindlichkeiten womöglich an ihnen hängen. Ist das Haus nicht abbezahlt oder stark renovierungsbedürftig, kann es Sinn ergeben, das Erbe auszuschlagen. Schwierig wird es, wenn die Immobilie emotionalen Wert hat, etwa das Elternhaus. Erben Familienmitglieder gemeinsam, müssen sie sich zunächst einigen, was mit dem Haus passieren soll. Gelingt dies nicht, bleibt nur ein Verkauf in Form der Teilungsversteigerung und die geht in der Regel mit Wertverlusten einher.

Schulden und Renovierungsbedarf

Als erster Schritt sollte jeder Erbe einen Blick in das Grundbuch werfen: Dieses verrät, ob Schulden bestehen. Belastungen wie Hypotheken und Grundschulden sind dort in der dritten Abteilung aufgeführt. Besteht ein Kredit und ist dieser noch nicht abbezahlt, sollte sich der Erbe mit der finanzierenden Bank in Verbindung setzen und in Erfahrung bringen, welche Summe noch aussteht und zu welchen Raten diese zurückgezahlt werden muss. Außerdem muss sich der Erbe über den Zustand des Hauses informieren. Welche Reparaturen fallen an? Wann wurden zuletzt welche Instandhaltungsmaßnahmen vorgenommen?

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Dr. Alisha Ricard hat Jura an der Universität Mainz mit den Schwerpunkten Kartell- und Gesellschaftsrecht studiert. Sie hat journalistische Erfahrung bei der Börsen-Zeitung, dem Handelsblatt und dem ZDF gesammelt. In der verbraucherblick-Redaktion schreibt sie ebenso gerne über die „trockenen“ Themen aus dem Zivilrecht wie aufregende Reiseberichte.