21. Februar 2022

Patchwork, ein kniffliger Fall

© lassedesignen/Shutterstock

Paare mit Kindern aus einer früheren Beziehung und gemeinsamem Nachwuchs gehören mittlerweile zum Alltagsbild in Deutschland. Doch so selbstverständlich Patchworkfamilien heutzutage in der Regel akzeptiert werden, in puncto Rechtslage und Versicherungsschutz müssen sie sich umfassender informieren und weitaus mehr Regelungen vereinbaren als verheiratete Eltern mit gemeinsamen Kindern. Ansonsten drohen Versicherungslücken oder Ärger mit dem Expartner.

Patchworkeltern brauchen in der Regel starke Nerven und ordentliches Organisationsgeschick. So gilt es oftmals, neben den Kindern aus der vorherigen Beziehung auch die gemeinsamen Kinder der aktuellen Beziehung unter einen Hut zu bekommen und den Alltag zu wuppen. Auf die altertümlichen Begriffe Stiefmutter, Stiefvater und Stiefkind verzichten die meisten Patchworkfamilien üblicherweise liebend gern – auch um den Kindern des Partners nicht das Gefühl zu geben, ein Kind zweiter Klasse zu sein. Doch de facto lassen sich diese Begriffe nicht aus dem Alltag von Patchworkfamilien verbannen. Denn beispielsweise in der Rechtsprechung wird sehr wohl zwischen Stiefkindern und leiblichen Kindern sowie Kindern nicht verheirateter Paare unterschieden. Gleiches gilt für die Eltern.

Sorgerecht: Wer darf was?

Was dürfen Stiefeltern für die Kinder ihres Partners entscheiden und was nicht? Das ist nicht immer einfach zu durchschauen. Beispiel Elternabend: Sehr wohl kann ein Stiefvater zum Elternabend seines Stiefsohns gehen. Verbindliche Entscheidungen zu den besprochenen Themen, wie etwa die Teilnahme an einer Klassenreise, darf hingegen nur die Lebensgefährtin als leibliche Mutter oder ihr Expartner fällen. Bei sehr wichtigen Entscheidungen, wie etwa der Wahl der weiterführenden Schule, müssen Expartner, die beide Sorgeberechtigte sind, gemeinsam handeln. Ähnlich sieht es bei Arztbesuchen aus. Das Stiefkind darf zum Arzttermin begleitet werden, der Behandlung zustimmen darf nur der leibliche Elternteil beziehungsweise auch sein Expartner.

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Claudia Lindenberg ist seit 1998 als Journalistin mit Schwerpunkt auf Finanzthemen tätig. Die studierte Volkswirtin arbeitet seit 2016 als freie Finanzjournalistin und hat sich auf die Themen Immobilien und Immobilienfinanzierung, Versicherungen sowie Geldanlage und Investmentfonds spezialisiert.