14. April 2022

Wohnen und wohnen lassen

© fizkes/Shutterstock

Fast alle Mieter haben einen Mietvertrag unterschrieben. Doch haben sie ihn vorher auch genau gelesen? Oftmals sind es mehrere Seiten Text und teilweise missverständliche Formulierungen. Selbst Vermieter wissen nicht immer genau Bescheid, was auf dem Papier stehen muss und was nicht. Neben dem Vertrag gibt es gesetzliche Regeln, die ein Mietverhältnis bestimmen – mit Rechten, aber auch Pflichten. verbraucherblick hat zusammengefasst, worauf es bei diesem wichtigen Dokument ankommt.

Endlich, die passende Mietwohnung ist gefunden. Jetzt nur noch schnell den Mietvertrag unterschreiben und einziehen. Schließlich warten jede Menge weitere Interessenten, die auch gern die Wohnung hätten. „Ein Mietvertrag hat keine bindende Form, er kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden“, erklärt Jutta Hartmann, Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Deutschen Mieterbund. In aller Regel handele es sich jedoch um schriftliche Dokumente. Häufig werden Vorlagen für Mietverträge verwendet. Diese stammen zum Beispiel von großen Mieter- oder Vermietervereinigungen. Aber selbst solche Vordrucke müsste ein Mieter normalerweise von einem Mieterverein oder Juristen überprüfen lassen. 

Doch wer macht das schon, wenn man die Wohnung unbedingt haben will? „Für alles, was nicht im Mietvertrag festgelegt ist, gilt die gesetzliche Regel“, sagt die Expertin. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt Mietverhältnisse recht ausführlich in den Paragrafen 535 bis 580.

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Annette Ruhe, Verbraucherjournalistin, ist seit 2001 an Bord. Sie war Redakteurin für die WISO-Monats-CD und hat dann verbraucherblick mitentwickelt. Von Hause aus Historikerin, liegt ihr daran, schwierige Sachverhalte verständlich zu erklären. Schwerpunkte: Vorsorge, Verbraucherrecht, Steuern. Hauptaufgabe: Redigieren, Themenplanung. Größte Freude: Verbraucher-Tipps, die erfolgreiche Anwendung finden.