19. Mai 2022

Alte Hasen im Job

© Evgeny Atamanenko/Shutterstock

Wenn die Rente naht, stellt sich für viele Menschen die Frage: Ruhestand genießen oder weiterarbeiten? Bei dieser Entscheidung spielt nicht nur das Geld eine Rolle. Teilhabe am sozialen Leben, der gemeinsame Start in den Ruhestand mit dem Partner – es gibt viele Gründe, den Renteneintritt noch etwas aufzuschieben. Wer früh weiß, dass er weiterhin arbeiten will, kann dies mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Etwas komplizierter kann es werden, wenn Rentner ins Arbeitsleben zurückzukehren.

Immer mehr ältere Menschen haben noch einen Job. Im Jahr 2019 lag der Anteil der arbeitenden 65- bis 69-Jährigen bei 18 Prozent. Zehn Jahre zuvor, im Jahr 2009, waren es nur 8 Prozent der Über-65-Jährigen, die einer Erwerbstätigkeit nachgingen. Dies liegt nicht nur daran, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter in Deutschland seit dem Jahr 2012 stufenweise auf 67 Jahre angehoben wird. Heute arbeiten immer weniger Menschen körperlich, was es leichter macht, länger beruflich aktiv zu bleiben. Außerdem bedeutet Arbeit für viele Menschen Selbstverwirklichung, Teilhabe am sozialen Leben oder mehr finanziellen Spielraum.

Renteneintritt hinausschieben

Das Erreichen des Rentenalters ist kein Kündigungsgrund. Das bedeutet, dass niemand aufgrund seines Alters gekündigt werden darf. Allerdings ist in den meisten Arbeits- und Tarifverträgen ohnehin geregelt, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Arbeitnehmer, die vor dem Erreichen des Rentenalters wissen, dass sie noch eine Weile weiterarbeiten wollen, können das jedoch mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Stimmt der Arbeitgeber zu, wird der Eintritt in den Ruhestand hinausgeschoben. Das geht ohne Begründung und zeitlich unbegrenzt. Wichtig ist nur, dass der Arbeitsvertrag entsprechend geändert wird.

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Dr. Alisha Ricard hat Jura an der Universität Mainz mit den Schwerpunkten Kartell- und Gesellschaftsrecht studiert. Sie hat journalistische Erfahrung bei der Börsen-Zeitung, dem Handelsblatt und dem ZDF gesammelt. In der verbraucherblick-Redaktion schreibt sie ebenso gerne über die „trockenen“ Themen aus dem Zivilrecht wie aufregende Reiseberichte.