19. Mai 2022

Bürgerwehr

© fizkes/Shutterstock

Wer zu schnell gefahren ist, sein Grundstück erschließen darf oder eine Leistung nicht bewilligt bekommt, erhält dazu Post. Ein offizieller Bescheid einer Behörde kann viele Gründe haben – aber auch Fehler. Dagegen kann man sich mit einem Widerspruch zur Wehr setzen. Wichtig ist, dass Betroffene schnell handeln. Allerdings reicht dafür eine einfache E-Mail nicht aus. Hat der Bürger den Widerspruch fristgerecht und korrekt eingelegt, überprüft die Behörde noch einmal ihre Entscheidung. Welche Regeln und welche Fristen gelten dabei?

Steuerbescheide, die Ablehnung einer Baugenehmigung, Rentenbescheide, kommunale Abgabebescheide oder die Ablehnung einer Sozialleistung – wenn Bürger Post von einer Behörde erhalten, handelt es sich in vielen Fällen um Verwaltungsakte. Das heißt, der Inhalt des Briefes ist eine behördliche Regelung gegenüber dem einzelnen Bürger. Das kann Anlass zur Freude sein, wenn einem Antrag stattgegeben wurde oder Gelder bezahlt werden. Ist der Empfänger mit dem Bescheid allerdings nicht einverstanden, weil er etwa der Meinung ist, die Baugenehmigung hätte erteilt werden müssen, so kann er dagegen vorgehen, indem er Widerspruch einlegt. Dazu müssen Bürger schnell handeln, denn es gelten Fristen. Dann überprüft die Behörde noch einmal ihre Entscheidung.

Widerspruch verschafft Zeit

Der Widerspruch hat in der Regel zur Folge, dass die behördliche Anordnung nicht befolgt werden muss, solange das Widerspruchsverfahren läuft. Juristen sprechen von der sogenannten aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Wer etwa eine Gewerbeuntersagung erhält, kann das Gewerbe vorerst weiter betreiben, wenn er Widerspruch einlegt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Behörde in dem Bescheid nicht zugleich die sofortige Vollziehung der Gewerbeordnung angeordnet hat. Hat sie dies getan, ist es ratsam, mit dem Widerspruch zugleich einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu stellen. Die Behörde muss die sofortige Vollziehung nämlich besonders begründen. Die Gerichte stellen an diese Begründung gewisse Anforderungen. So muss die Behörde im Regelfall etwa eine besondere Dringlichkeit nachweisen, also erklären, warum der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung haben soll. In solchen Fällen unterlaufen Behörden häufig Fehler, die der Betroffene dann anführen kann.

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Dr. Alisha Ricard hat Jura an der Universität Mainz mit den Schwerpunkten Kartell- und Gesellschaftsrecht studiert. Sie hat journalistische Erfahrung bei der Börsen-Zeitung, dem Handelsblatt und dem ZDF gesammelt. In der verbraucherblick-Redaktion schreibt sie ebenso gerne über die „trockenen“ Themen aus dem Zivilrecht wie aufregende Reiseberichte.