21. Juni 2022

Grundstück auf Zeit

© ronstik/Shutterstock

Das Prinzip klingt zunächst überzeugend: Wer nicht genügend Geld zur Verfügung hat, um sich ein Grundstück zu kaufen, pachtet es eben für 70 bis 99 Jahre und baut ein eigenes Haus darauf. Der sogenannte Pachtzins beträgt nur einen Bruchteil des Grundstückswertes. Und das Ende der Vertragslaufzeit werden die wenigsten Hausbauer erleben. Allerdings haben dann unter Umständen ihre Nachfahren ein Problem mit dem sogenannten Erbbaurecht, wenn sie in dem Haus wohnen bleiben wollen.

Nach dem zweiten Weltkrieg war Erbbaurecht besonders gefragt. Menschen, die nicht mehr viel hatten, sollten in der Lage sein, zumindest Wohneigentum zu erlangen. Das funktionierte dank Erbbaurecht gut. Denn dabei pachten die Erbbaurechtnehmer von Kommunen, Städten, Ländern, Kirchen und Stiftungen Grundstücke, die diese nicht benötigen. Davon haben beide etwas: Der Erbbaugeber bekommt eine Pacht für sein sonst brachliegendes Grundstück und das sicher für die üblicherweise kommenden 70 bis 99 Jahre. Der Erbbaunehmer muss zu Beginn nicht so viel Geld für Grund und Boden ausgeben, wie wenn er ihn kaufen würde. Er kann sich also auf sein Haus auf dem gepachteten Grundstück konzentrieren.

Wenn der Vertrag ausläuft

Beim Abschluss des Vertrages dürften sich die wenigsten viele Gedanken um das Vertragsende machen. Dazu müsste man zu weit in die Zukunft planen, vermutlich sogar in eine Zeit, in der man selbst gar nicht mehr lebt. Doch aktuell kommt das Ende vieler Verträge näher: Wer in den 1950er Jahren auf einem gepachteten Grundstück gebaut hat, muss damit rechnen, dass sein Vertrag in den kommenden Jahren auslaufen könnte. Bei 22 Prozent aller deutschen Erbbaurechtsgeber soll das bis 2030 der Fall sein, wie eine Studie des Deutschen Erbbaurechtsverbands ergab. Belastbare Zahlen darüber, wie viele Erbbaurechtsnehmer es in Deutschland gibt, sind laut Deutschem Erbbaurechtverband jedoch nicht bekannt, Schätzungen gehen von rund 5 Prozent aus. Die Verträge werden üblicherweise auf Kirchen- oder Stiftungsebene geschlossen und nicht zentral erfasst.

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Bettina Blaß ist seit über 15 Jahren selbstständige Verbraucherjournalistin und Trainerin für Internetthemen. Zuvor war sie Redakteurin für die WISO Monats-CD und bei der G+J Wirtschaftspresse Online stellvertretende Redaktionsleiterin. Ihr Fokus liegt auf den Themen Internet, Finanzen und Immobilien. Privat schreibt sie für ihr Reise- und Genussblog Op jück.