17. September 2022

Auto-Versicherungen vor dem Urlaub checken

Was hätte alles passieren können! Wollten Sie nicht eigentlich vor dem Urlaub klären, wie es um Ihren Versicherungsschutz für Autoreisen bestellt ist? Ein Überblick.

Über die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung muss man nicht nachdenken. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Teilkaskoversicherung ersetzt unter anderem Schäden durch Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung und Diebstahl, Glasbruchschäden, Schäden aufgrund von Wildunfällen und teilweise auch Marderschäden. Sie bewahrt also in vielen Fällen vor den Kosten unliebsamer Überraschungen.

Die Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus selbst verursachte Unfallschäden ab. Hilfreich ist sie aber auch, wenn bei einem Unfall mit Drittbeteiligung die Haftung auf beiden Seiten liegt. Dann besteht die Möglichkeit, den Schaden mit dem Kaskoversicherer abzurechnen und sich beim Unfallgegner nicht nur die Selbstbeteiligung zu holen, sondern anteilig auch die Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt.

Die Fahrerschutzversicherung übernimmt bei einem selbst verschuldeten Unfall unfallbedingte Personenschäden und kostet weniger als 50 Euro im Jahr. Der verletzte Fahrer erhält insbesondere Schmerzensgeld und Verdienstausfall auch bei einem selbst verschuldeten Unfall. Die Insassenunfallversicherung zahlt dagegen nur eine bestimmte Versicherungssumme und dies auch nur bei dauerhafter Gesundheitsbeeinträchtigung (Invalidität).

Der Autoschutzbrief gibt Versicherungsschutz im Pannenfall und übernimmt zum Beispiel die Kosten der Rückführung eines Unfallfahrzeugs und des Rücktransports verletzter Personen nach einem Unfall oder im Falle einer Erkrankung. Oft gibt es entsprechende Unterstützung schon über eine Automobilclub-Mitgliedschaft.

Der Ausland-Schadenschutz stellt einen bei fremdverschuldeten Unfällen im Ausland so, als wäre der Unfallverursacher nach deutschem Recht haftpflichtversichert. Nach deutschem statt nach ausländischem Recht entschädigt zu werden, ist aber nicht immer besser. Zudem können Schadensersatzansprüche aus Unfällen im EU-Ausland nach EU-Recht auch im eigenen Land geltend gemacht werden.

Martin Tibbe ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).