22. März 2016

Abwarten kostet Geld: So nutzen Sie die Mietpreisbremse

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In vielen deutschen Ballungszentren und klassischen Universitätsstädten gibt es für Mieter vor allem ein wichtiges Thema: steigende Mieten.

Der Mietspiegel gibt Ihnen eine Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im freien Wohnungsmarkt. Er wird von Vermietern als Grundlage für eine Mieterhöhung herangezogen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) können Vermieter eine Zustimmung zur Mietererhöhung auf Basis des Mietspiegels verlangen, wenn die Miete zuvor 15 Monate unverändert war. Städte und Gemeinden sind nicht verpflichtet, einen Mietspiegel aufzustellen.

Noch vor einem Jahr konnten Vermieter fast beliebig an der Preisschraube drehen, wenn sie eine Wohnung erneut vermieteten. Dann wurde am 1. Juni 2015 für zunächst fünf Jahre in Berlin und dann nach und nach in immer mehr Städten eine Begrenzung eingeführt. Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nur um zehn Prozent übersteigen. Das Problem: Die Mieter selbst müssen diese Mietpreisbremse anziehen. Ob das klappt und wie es überhaupt funktioniert, verrät der Direktor des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten in verbraucherblick 03/2016.

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