5. März 2016

Schäden im Job: Mitarbeiter haften nur begrenzt

© rukxstockphoto/Shutterstock.com
Fehler können schnell sehr teuer werden – das gilt zu Hause wie im Job. Im Privaten kann man mit einer Haftpflichtpolice finanzielle Risiken absichern. Als Arbeitnehmer geht das in der Regel allerdings nicht.

Der Kaffee auf der Tastatur, die versehentlich gelöschten Daten oder ein folgenschwerer Fehlgriff an einer teuren Maschine: Auch am Arbeitsplatz passieren Missgeschicke. Mal ist der Schaden kaum der Rede wert, mal geht er in die Hunderttausende oder gar Millionen. Doch wer haftet eigentlich dafür? Der Arbeitnehmer, dem der Fehler passiert ist? Der Arbeitgeber? Oder springt eine Versicherung ein?

Müsste ein Mitarbeiter voll für den Schaden einstehen, könnte ihn ein kleiner Fehler schnell in den Ruin treiben. Der Schraubenzieher, der aus Unachtsamkeit in die empfindliche Maschine fällt, würde gegebenenfalls mehrere Jahresgehälter kosten. Das wäre allerdings unfair, denn schließlich befindet sich der Mitarbeiter in einem Abhängigkeitsverhältnis. Der Arbeitgeber setzt ihn an der teuren Maschine ein und erteilt ihm Anweisungen, wie schnell er zu arbeiten hat. Dass dabei Fehler passieren, ist menschlich. „Um diesem erhöhten Risiko des Arbeitnehmers etwas entgegenzusetzen, hat die Rechtsprechung die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs entwickelt“, erläutert Jens Pfanne, Jurist der Rechtsschutz-Tochter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Danach haften Mitarbeiter nur begrenzt.

verbraucherblick 03/2016 erklärt, wie Angestellte geschützt sind.

Cover der aktuellen Ausgabe von Verbraucherblick

Mehr wissen,
besser entscheiden

verbraucherblick ist ein digitales Magazin für alle, die mehr wissen wollen. Lesen Sie monatlich detaillierte und unabhängige Berichte über für Sie relevante Verbraucherthemen.