8. März 2016

Lebenspartnerschaft hat aufgeholt

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Der Bund fürs Leben ist nicht nur eine romantische Angelegenheit. Er bindet die Partner auch finanziell und rechtlich. Kinder werden gemeinsam versorgt, das Vermögen wird zusammengelegt, es gibt Vergünstigungen bei Versicherungen und andere Steuerklassen. Die meisten Rechte und Pflichten treffen auch auf gleichgeschlechtliche Paare zu, sofern sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Unterschiede bestehen vor allem bei der Adoption.

Im Jahr 2013 lebten in Deutschland 35.000 gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das ergibt sich aus der Haushaltsbefragung des Statistischen Bundesamtes. Das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft trat im Jahr 2001 in Kraft und stellte die eingetragene Partnerschaft in vielen Punkten der Ehe gleich. Seitdem wurde die Gleichstellung immer weiter vorangetrieben. Im November des Jahres 2015 hat der Bundesrat ein Gesetz gebilligt, das die Lebenspartnerschaft auch in Gesetzestexten der Ehe angleicht. Statt dem Begriff der Ehegatten wird künftig in den Gesetzesbüchern meist nur noch von Lebenspartnern die Rede sein.

Eine eingetragene Lebenspartnerschaft mag der Ehe in vielen Punkten gleichen – beim Adoptionsrecht unterscheiden sich beide Verbindungen allerdings noch. In verbraucherblick 03/2016 erklären wir welche Unterschiede es gibt und wie es um die Gleichstellung bei den Themen Steuern und Versicherungen steht. Außerdem erfahren Sie was es bei einer Trennung oder im Todesfall zu beachten gilt.

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