Steuererklärung 2015: Diese Unterlagen müssen Sie einreichen
Bis zum 31. Mai muss man die Steuererklärung für das vorausgegangene Jahr abgeben. Wer mit einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein arbeitet, kann sich bis zum Jahresende Zeit lassen. Allerdings verliert man Geld, wenn man später abgibt. Die meisten bekommen nämlich eine Rückerstattung. Das Statistische Bundesamt rechnet vor: Von 13,1 Millionen Steuerpflichtigen im Jahr 2010 bekamen 11,4 Millionen etwas zurück. Im Durchschnitt lag die Steuererstattung bei 873 Euro. Aktuellere Zahlen gibt es derzeit noch nicht. Wer aber ordentlich etwas wiederbekommen will, der muss die richtigen Posten absetzen und alle notwendigen Unterlagen einreichen.
In der Regel können Arbeitnehmer so einiges von der Steuer absetzen. Und das sollten sie sich auch nicht entgehen lassen. Vor allem in den vier Bereichen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuervergünstigungen lässt sich an der Steuerschraube drehen.
Unsere Checkliste zeigt Ihnen, welche Unterlagen Sie beim Finanzamt abgeben müssen und welche Sie bei sich aufbewahren sollten. In verbraucherblick 04/2016 finden Sie noch mehr Steuertipps.