13. April 2016

Wann muss man Elternunterhalt zahlen?

© racorn/Shutterstock.com
Wenn die eigenen Eltern ins Heim müssen, dann plagen die Kinder nicht nur Gewissensbisse, sondern auch die Frage, ob man sich an den Heimkosten finanziell beteiligen muss. Gerade für die Generation der 40- bis 50-Jährigen schrillen die Alarmglocken. Muss man an seine eigenen Altersrücklagen oder den Immobilienbesitz gehen? Betrifft Elternunterhalt nur besonders Wohlhabende oder ist auch der Normalverdiener dran? Fest steht, Kinder müssen auf alle Fälle für ihre Eltern eintreten.

Benjamin Ritzenhoff aus Duisburg* kann seit Längerem nicht mehr ruhig schlafen. Erst kürzlich hat er seinen dementen Vater Klaus in einem Pflegeheim untergebracht und kurz darauf flatterte ihm ein Schreiben des örtlichen Sozialamtes ins Haus. Die Altersrente seines 78-jährigen Vaters reicht nicht, um die Heimkosten von rund 3500 Euro im Monat zu decken. Das Sozialamt fordert Ritzenhoff auf, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Die Behörde will prüfen, ob sie sich die „Hilfe zur Pflege“ nach dem Sozialgesetzbuch XII von ihm ganz oder teilweise zurückholen kann. Rechtsanwalt Jörn Hauß aus Duisburg rät in solchen Fällen, mit dem Sozialamt zu kooperieren und alle Vermögensverhältnisse klar darzulegen. Denn viele Regressforderungen des Sozialamtes laufen ins Leere, da die meisten Kinder von Freibeträgen profitieren, die letztendlich dazu führen, dass man nichts oder nur sehr wenig ans Amt zahlen muss. Aus seiner langjährigen Praxis weiß der Anwalt aber auch, dass viele Regressbescheide des Sozialamtes falsch sind – weil das sogenannte Schonvermögen falsch berechnet wurde.

Aber warum müssen Kinder überhaupt für ihre Eltern zahlen?

Sind Pflegekosten durch Rente und Pflegeversicherung gedeckt?

Hat man Anspruch auf Hilfe zur Pflege?

Gibt es Versicherungen gegen die Forderungen des Sozialamtes?

Wie werden die Unterhaltszahlungen berechnet?

Diese wichtigen Fragen beantworten wie Ihnen in verbraucherblick 04/2016.

Alle wichtigen Fragen zum Leben im Alter, wie z.B. zur Pflegeversicherung oder auch Heimunterbringung, beantworte wir in verbraucherblick 12/2015.

* Name und Ort geändert

Cover der aktuellen Ausgabe von Verbraucherblick

Mehr wissen,
besser entscheiden

verbraucherblick ist ein digitales Magazin für alle, die mehr wissen wollen. Lesen Sie monatlich detaillierte und unabhängige Berichte über für Sie relevante Verbraucherthemen.