8. Juni 2016

Achtung Abmahnung: So reagieren Sie richtig!

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Wer urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet oder herunterlädt, kann abgemahnt werden. Der Abgemahnte sollte auf das Schreiben unbedingt reagieren und genau prüfen, ob die Abmahnung begründet ist.

Eine Abmahnung flattert ins Haus. Der Abgemahnte soll rund 600 Euro zahlen und binnen 48 Stunden eine Unterlassungserklärung unterschreiben, sonst droht eine Klage. Der vermeintliche Grund: der illegale Download eines Musikalbums. So ein Brief versetzt einen ordentlichen Schreck. In Panik unterschreiben daher viele Abgemahnte direkt. Doch es sollte genau geprüft werden, was man da unterschreibt. Denn Fehler sind möglich und viele Anwälte mahnen vorschnell ab.

Eine Abmahnung ist ein Schreiben, in dem ein Unterlassungsanspruch außergerichtlich geltend gemacht wird. Der Abgemahnte verpflichtet sich, ein bestimmtes Tun künftig zu unterlassen. Er zahlt eine Gebühr, zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt es dann nicht. Die meisten Abmahnungen erfolgen aufgrund von Verstößen gegen das Urheberrecht oder Markenrecht. Das kann ein illegaler Download eines aktuellen Kinofilms sein. Häufig ist sich der Abgemahnte keiner Schuld bewusst. Doch wer zum Beispiel auf ebay ahnungslos gefälschte Markenartikel verkauft, begeht eine Markenrechtsverletzung. Oder stammt die Anfahrtsskizze auf der Partyeinladung aus einem alten Stadtplan, kann dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein.

In verbraucherblick 06/2016 erklären Ihnen, was in diesem Zusammenhang strafbar sein kann, wie es mit dem Streaming aussieht und wie Sie am besten reagieren sollten, wenn Sie abgemahnt werden.

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