15. Juli 2016

Wenn Urlaubsandenken Ärger mitbringen

© Kasza/Shutterstock.com
Ferien sind (meist) entspannend, oft wünschte man, sie währten ewig. Viele nehmen sich daher ein Souvenir mit, um die Erinnerung frisch zu halten: Sand vom Lieblingsstrand, eine günstig erstandene Jeans mit dubiosem Markennamen oder vielleicht sogar eine lebendige Pflanze oder gar ein Tier. Für viele ist der Schock bei der Rückreise dann groß, wenn Zollbeamte Geld für das Andenken haben wollen – oder es sogar kurzerhand beschlagnahmen.

An den meisten Flughäfen in Deutschland gibt es einen grünen und einen roten Ausgang. Den grünen sollte man verwenden, wenn man nichts zu verzollen hat, den roten im anderen Fall. Doch welche Waren dürfen steuer- und zollfrei eingeführt werden und welche Mitbringsel sind zollpflichtig oder verboten? Das wissen viele nicht. Doch Unwissen schützt nicht vor Strafe. Das musste Ex-Fußball-Nationaltorhüter Oliver Kahn feststellen, als er im Jahr 2010 aus Dubai einreiste – mit Designerkleidung im Wert von mehr als 6000 Euro, die er nicht dem Zoll am Münchner Flughafen meldete, sondern stattdessen einfach durch den grünen Ausgang schritt. Er wurde kontrolliert und musste zuzüglich zu Zollgebühren auch noch 125.000 Euro Strafe zahlen.

Ob Flughafen oder Bahnhof: Was beim Zoll angemeldet werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche das sind, sagt Ihnen verbraucherblick 07/2016!

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