16. Dezember 2015

Mit dem Auto im Ausland

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Linksverkehr, Licht an am Tag, ungewohnte Geschwindigkeitsbeschränkungen: Wer mit dem Auto in anderen Ländern unterwegs ist, muss sich oft an fremde Verkehrsgewohnheiten und -regeln anpassen. Da kann es schon mal krachen. Damit Sie im Falle eines Falles gut vorbereitet sind, gibt es einige Punkte zu beachten.

Krankenversicherung

Verbraucherschützer empfehlen, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, da die Europäische Krankenversicherungskarte nicht alle Behandlungen abdeckt. Auch Privatversicherte sind je nach ihrem individuellen Tarif nur teilweise geschützt. Die Auslandsreisekrankenversicherung hingegen übernimmt weltweit die Kosten für ärztliche Behandlungen, Therapiemittel und den Rücktransport nach Hause, falls dieser nötig sein sollte.


verbrauchertipp: Verkehrsregeln im geplanten Reiseland kann man vorher in Erfahrung bringen – beispielsweise auf der Homepage des Auswärtigen Amtes oder bei der europäischen Verbraucherzentrale. Hier gibt es die Regeln der einzelnen EU-Länder in der Übersicht.


Extra-Schutzbrief

Wer mit dem Auto ins Ausland fahren will, sollte zunächst überprüfen, ob die deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung dort auch gilt oder eine zusätzliche Absicherung wie etwa ein Auslandsschutzbrief nötig ist. Versicherer und auch Automobilclubs wie beispielsweise der ADAC oder der AvD bieten Schutzbriefe als eigenständige Versicherungen an. Der Umfang der Versicherungsleistungen unterscheidet sich sehr. Bei Reisen in exotische Länder muss man sich vorher informieren, ob die Versicherung dort gilt.

Mallorca-Police

Die sogenannte Mallorca-Police ist vor allem praktisch für Mietwagen: Sie ist meist in der Kfz-Versicherung für das eigene Auto enthalten, kann aber auch kurzfristig abgeschlossen werden. Sie deckt auch Schäden ab, die Sie mit einem fremden, versicherungspflichtigen Fahrzeug – beispielsweise einem Mietwagen – auf einer Auslandsreise verursachen. Zunächst muss die Versicherung des fremden Fahrzeugs, also die Versicherung des Mietwagenverleihs, bis zu der im Urlaubsland geltenden Deckungssumme eintreten. Die Deckungssummen sind im Ausland allerdings häufig niedriger als in Deutschland, daher bleibt häufig ein Rest übrig. Hier kann dann die Mallorca-Police praktisch sein: Denn bei Schäden, die über die Deckungssumme der fremden Versicherung hinausgehen, haftet dann Ihre Versicherung bis zu der vereinbarten Deckungssumme der Police.


verbrauchertipp: Beim Mietwagen am besten immer die Vollkaskoversicherung mit möglichst geringer Selbstbeteiligung wählen – sonst kann es teuer werden.



Verkehrsrechtsschutz

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollten Sie spätestens drei Monate vor der Reise abschließen, denn es gibt meist eine Wartezeit. Ein Anwalt ist bei einem Unfall wichtig, da er neben der Gesetzeslage auch die Sprache des jeweiligen Landes beherrscht.


Gibt es eine Mobilitätsgarantie?

Neuwagen und beim Händler gekaufte Gebrauchtwagen haben häufig eine sogenannte Mobilitätsgarantie. Sie ist zwar eher für den Fall einer Panne gedacht, deckt aber auch Leistungen bei einem Unfall ab. Dazu zählen in der Regel das Abschleppen in eine Vertragswerkstatt, ein Ersatzfahrzeug während einer eventuellen Reparatur und die Beteiligung an Übernachtungskosten. Zudem gibt es in der Regel eine Notfallnummer, an die Sie sich wenden können und die meist auch mit mehreren Sprachen aufwarten kann. Die Lösung aller unfallbedingter Probleme ist das allerdings nicht, denn normalerweise sprechen Sie mit dem Mitarbeiter eines Callcenters, der alles rund ums Thema Mobilität für Sie organisiert, wie Hotel, Abschleppwagen und Reparatur. Bei rechtlichen Problemen und dergleichen kann Ihnen dort aber nicht geholfen werden.


verbrauchertipp: Alkohol am Steuer auf jeden Fall vermeiden. Auch wenn der Rotwein noch so lecker schmeckt – wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte gerade im Urlaub das eigene Fahrzeug stehen lassen und lieber öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi nehmen. Das kann im Zweifel viel Geld und Nerven sparen.



Checkliste: Das sollte im Auto dabei sein

  • Reserverad
  • Erste-Hilfe-Kasten
  • Warnweste (am besten eine pro Mitfahrer, ist in einigen Ländern Vorschrift)
  • Warndreieck (gegebenenfalls auch ein zweites – wie beispielsweise in der Türkei)
  • Grüne Versicherungskarte
  • Europäischer Unfallbericht (auf Deutsch und in der Sprache des Urlaubslandes)
  • Gegebenenfalls (beispielsweise in Belgien) ein Feuerlöscher
  • Gegebenenfalls Ersatzbirnen fürs Licht (Kroatien)

Europäischer Unfallbericht

Der vorgedruckte Bogen umfasst alle wichtigen Daten für die Schadensregulierung. Weil alle Fragen nummeriert sind, gibt es keine Verständnisschwierigkeiten. Das gibt Ihnen Sicherheit, wenn Ihr Unfallgegner einen Europäischen Unfallbericht in einer anderen Sprache verwendet. Den Bericht können Sie sich beispielsweise beim Automobilclub Europa (ACE) herunterladen. Am besten, Sie drucken ihn sich auf Deutsch und in der jeweiligen Landessprache aus und haben beide Versionen immer im Handschuhfach dabei.

Grüne Karte

Die sogenannte Grüne Versicherungskarte müssen Sie in einigen Ländern bei der Einreise dabei haben, in anderen muss sie nur bei einem Unfall vorgelegt werden. Sie garantiert einen Versicherungsschutz gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes. Sie sollten bei Ihrer Versicherung auf jeden Fall rechtzeitig eine kostenlose Grüne Versicherungskarte für Ihr Fahrzeug beantragen. Sie kann im Schadensfall eine große Hilfe sein, da sie Ihre Versicherungsnummer und die Adressen der ausländischen Gesellschaften enthält, die im Schadensfall Regulierungshilfe leisten.


Checkliste: Wichtige Unterlagen

  • Impfpass (wegen Tetanus)
  • ein aufgeladenes Mobiltelefon mit integrierter Kamera
  • gültige Ausweispapiere
  • einen Zettel mit allen wichtigen Telefonnummern (Notruf, Versicherung, Deutsche Botschaft, Automobilclub)
  • genügend Geld und gültige Bank- oder Kreditkarten, um kurzfristig Kosten vorstrecken zu können – etwa für eine ungeplante Übernachtung oder einen Mietwagen, falls etwas passiert
  • Eventuell eine Hausratsversicherung – die greift bei Gegenständen, die aus dem Wagen gestohlen werden, wie zum Beispiel der Brieftasche. Denn die Kfz-Versicherung schützt nur das, was zum Auto gehört, wie beispielsweise das Radio.

 


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