Diese Tiere sind in der Mietwohnung erlaubt
Rund 13 Millionen Katzen leben in deutschen Haushalten, etwa 8 Millionen Hunde und 9 Millionen Kleintiere wie Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche oder Fische. Meinungsverschiedenheiten rund um die Tierhaltung in der Wohnung oder im Haus beschäftigen häufig die deutschen Gerichte. Beispiel Benno Senner: Er hat eine Familie mit drei Kindern und einem Hund, der Dogge Frieda. Sie ist wichtig für ihn: „Der Hund gibt einem das Feedback, dass sich jemand freut, dass man da ist. Egal wie man gelaunt ist oder was man für einen Tag hatte.“
Doch es gab Ärger mit dem Vermieter. Senner wollte einen Hund, aber laut Mietvertrag war die Haltung eines Haustiers nicht erlaubt. „Daraufhin bin ich zum Vermieter gegangen und habe ihm mein Anliegen vorgetragen, dass wir uns gerne einen Hund anschaffen würden“, sagt Senner. Er habe angedeutet, dass der Hund wohl größer würde als der Dackel des Vermieters, und zwar „kniehoch“. Der Vermieter war einverstanden. „Wir haben das dann einfach mündlich vereinbart, ich habe dann auch nicht die Notwendigkeit gesehen, das Ganze vertraglich festzulegen“, erinnert sich Senner. Allerdings hätte dadurch ein Gerichtsstreit vermieden werden können.
Denn nach einiger Zeit forderte der Vermieter die Abschaffung der Dogge aus unterschiedlichen Gründen. Der Hund hinterließe Unrat in der Wohnung, zudem sei er größer als kniehoch. Der Vermieter kündigte der Familie daraufhin fristlos und erwirkte eine Räumungsklage. Senner wehrte sich mit seinem Anwalt dagegen und verhinderte Kündigung und Räumung, das Gericht befand sie für nicht zulässig. Familie und Hund durften bleiben. Viel Streit, der vermieden hätte werden können. Denn es gibt Regelungen und Leitlinien zur Tierhaltung in der Mietwohnung. Mehr dazu in verbraucherblick 08/16.