20. September 2016

Mehr Ausbildungsförderung für Lehre und Studium

© Rawpixel.com/Shutterstock.com
Gute Nachrichten für Hunderttausende Studenten: Seit August wird mehr Ausbildungsförderung ausgezahlt. Die Grenzen für eigenes Vermögen oder das Einkommen der Eltern wurden ebenfalls angehoben. Schätzungsweise rund 110.000 Studenten und Schüler können sich darüber freuen, dass sie nun überhaupt unterstützt werden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz Bafög.  

Die sogenannten Bedarfssätze der beliebten Ausbildungshilfe sind um sieben Prozent gestiegen. Hinzu kommt ein noch höheres Plus beim Wohngeldzuschlag für alle, die nicht mehr zu Hause wohnen. Die Freibeträge wurden zum Teil auch deutlich stärker nach oben geschraubt. Abhängig vom Start des Bewilligungszeitraums gibt es ab August oder ab Oktober mehr Geld. Wer zum Wintersemester 2016/17 ins Studium startet und die Zulassung dafür schon hat, sollte jetzt seinen Antrag einreichen, denn die Bearbeitung nimmt etwas Zeit in Anspruch.

Wer Ausbildungsförderung bekommt

Bafög gibt es prinzipiell für Deutsche, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, und Ausländer mit Bleibeperspektive. Wer einen humanitären Aufenthaltstitel hat oder geduldet ist, muss seit mindestens 15 Monaten in Deutschland sein. Die Ausbildung muss im Normalfall vor dem 30. Geburtstag begonnen werden, bei Master-Studiengängen vor dem 35. Geburtstag. Es gibt aber auch Ausnahmen beim Alter, zum Beispiel für Kindererziehung oder den zweiten Bildungsweg.

Als Freibetrag für eigenes Vermögen gelten neuerdings 7500 Euro statt 5200 Euro, wer unterhaltspflichtig ist, darf bis zu 9600 Euro verrechnungsfrei besitzen. Eigenes Nettoeinkommen darf bis zu 290 Euro im Monat verdient werden. Ein 450-Euro-Minijob wirkt sich nicht auf die Höhe der Bafög-Leistung aus. Dafür spielt auch das Einkommen der Eltern eine Rolle: Leben sie zusammen, dürfen sie bis zu 1715 Euro (bisher 1605 Euro) monatlich verdienen. Leben sie getrennt, sind es maximal 1145 Euro je Elternteil. Bei Auszubildenden, die bereits verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, wird das Einkommen des Partners bei der Berechnung herangezogen, das über 1145 Euro liegt.

Gefördert werden Studierende an Hochschulen, sie machen rund 70 Prozent der Bafög-Empfänger aus. Daneben erhalten Schüler ab Klasse 10 ebenso die Förderung, sofern sie nicht mehr bei den Eltern wohnen, weil die Schule so weit weg ist oder sie bereits mit festem Partner (Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft) oder einem Kind zusammenleben. Auch der zweite Bildungsweg mit Abendgymnasium, Kolleg, höhere Fachschule oder Akademie gehört neben weiteren zu den geförderten Ausbildungsformen. Während der Ausbildung müssen Leistungsnachweise, etwa nach Zwischenprüfungen, vorgelegt werden, damit der Anspruch auf Förderung bestehen bleibt.


verbrauchertipp: Wer unterhalb der Freibeträge liegt, erhält den vollen Bafög-Satz. Verdienen aber zum Beispiel die Eltern etwas mehr, kann es dennoch eine Teilförderung geben. Einen Anhaltspunkt, ob sich ein Antrag lohnt, liefert der Bafög-Rechner.


So viel gibt es

Der neue Bafög-Regelhöchstsatz liegt bei 735 Euro für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen. Für Schüler, die nicht mehr zu Hause wohnen können, gibt es maximal 590 Euro. Hinzu kommen einheitlich 130 Euro für jedes selbst betreute Kind. Bislang war der Kinderzuschuss gestaffelt. In den Höchstsätzen sind die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung bereits enthalten.

Studierende werden für die Regelstudienzeit ihres Faches gefördert, solange sie während der Ausbildung entsprechende Leistungen nachweisen. Wird die Regelstudienzeit überschritten, bleibt nur noch ein verzinstes Darlehen. Für einen Wechsel des Studienfachs oder den Gang von der Hochschule etwa zur Akademie müssen allerdings gute Gründe vorliegen. Denn dann wird Bafög nur noch gezahlt, wenn der Wechsel aus einem wichtigen oder zwingenden Anlass geschieht. Dazu zählt zum Beispiel ein schwerwiegender und grundsätzlicher Neigungswandel.


verbrauchertipp: Erwerbstätige, die über ein Masterstudium nachdenken, können vorab prüfen lassen, ob sie Bafög dafür bekommen würden. Stellen Sie dazu einen Antrag auf Vorabentscheid. Die Behörden sind ein Jahr an die Entscheidung gebunden.


Antrag rechtzeitig stellen

Bevor es Bafög gibt, müssen zunächst die entsprechenden Formulare ausgefüllt und damit ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Für Studierende ist in der Regel das Studentenwerk oder das Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Hochschule zuständig. Für alle anderen ist es das passende Amt für Ausbildungsförderung. Seit Anfang August sollte es überall möglich sein, den Antrag auch online auszufüllen. Ohne elektronischen Identitätsnachweis muss dabei aber trotzdem ein unterschriebener Ausdruck verschickt werden.


verbrauchertipp: Geben Sie am besten alle Anträge für die Inlandsförderung jeweils zwei Monate vorher ab, damit es keine Verzögerung bei der Auszahlung gibt. Beantragen Sie am besten einen Vorschuss. Der kann bis zu 80 Prozent der zu erwartenden Förderung gewährt werden.


Bafög wird in der Regel für ein Jahr bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag zu stellen. Wichtig: Die Förderung wird beim ersten Mal erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird. Wer im Oktober sein Studium beginnt und erst im November Bafög beantragt, erhält für den ersten Monat kein Geld. Zur Fristwahrung reicht es aber auch, einen formlosen, schriftlichen Antrag zu stellen, falls noch einzelne Unterlagen fehlen sollten.


Bafög im Ausland

Für das Studium oder Praktikum im Ausland wird Bafög gezahlt. Dafür ist ein gesonderter Antrag nötig, der am besten mit mehr Vorlauf eingereicht werden sollte. Das zuständige Amt hängt vom Zielland ab. Zusätzlich zum normalen Inlandssatz gibt es Zuschläge für Reisekosten, Studiengebühren, Krankenversicherung und Lebenshaltungskosten.

Quelle: bafög.de 


Für Bachelorstudenten, die den Masterabschluss dranhängen wollen, dürfte die folgende Neuregelung erfreulich sein: Die bisherige Zahlungsunterbrechung zwischen den Studienformen entfällt. Als Studienende gilt erst die ermittelte Abschlussnote und nicht wie bisher die letzte Prüfung. Somit gibt es zwei Monate länger Geld. Neu ist ebenso, dass die Fortsetzung des Bafögs beantragt werden kann, wenn der Bachelor noch nicht abgeschlossen und die Zusage fürs Masterstudium noch nicht erfolgt ist. Die endgültige Zulassung muss allerdings innerhalb eines Jahres beim zuständigen Studentenwerk nachgereicht werden.

Was und wann zurückzahlen

Die gute Nachricht ist: Innerhalb der Regelstudienzeit wird Bafög zur Hälfte als rückzahlungs- und kostenfreier Zuschuss gewährt. Die schlechte: Die andere Hälfte muss nach dem Ende des Studiums zurückgezahlt werden – aber immerhin ohne Zinsen. Wer Förderung nach der Regelstudienzeit haben möchte, kann das als verzinstes Bankdarlehen bei der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Sparkassen oder privaten Banken oder als Stipendium bekommen (siehe Kasten „Mehr zum Thema“). Bankdarlehen müssen später vor dem Staatsdarlehen getilgt werden. Unter der Bafög-Rückzahlung soll später niemand zu sehr ächzen. Daher gilt fürs Bafög zusätzlich:

  • Erst fünf Jahre nach Ende der Förderhöchstdauer muss erstmals Geld zurückgezahlt werden.
  • Wer nach dem 28. Februar 2001 seine geförderte Ausbildung begonnen hat, muss höchstens 10.000 Euro zurückzahlen.
  • Das Darlehen kann in Mindestraten von 105 Euro pro Monat innerhalb von bis zu 20 Jahren zurückgezahlt werden.
  • Liegt das spätere Einkommen unter 1145 Euro (plus eventuelle Zuschläge für zu versorgende Partner und Kinder von 570 beziehungsweise 520 Euro), wird die Rückzahlung auf Antrag ausgesetzt.

Hinzu kommt: Der Staat erlässt bis zu 50,5 Prozent der fälligen Summe, wenn das Darlehen ganz oder teilweise früher getilgt wird. Wer allerdings umgekehrt mit seinen Zahlungen in Rückstand gerät, muss auch beim an sich zinslosen Staatsdarlehen Strafzinsen zahlen. Die ehemalige Klassenbesten-Regelung, nach der die Jahrgangsbesten einen Nachlass bekamen, gab es genauso wie die Regelung für schnelle Abschlüsse nur für Absolventen bis Ende 2012.


verbrauchertipp: Zuständig für die Rückzahlung ist das Bundesverwaltungsamt in Köln, das nach etwa viereinhalb Jahren einen entsprechenden Bescheid verschickt. Sind Sie nach dem Studium umgezogen, teilen Sie der Behörde Adressänderungen mit. Muss das Amt die aktuelle Anschrift selbst ermitteln, werden dafür 25 Euro in Rechnung gestellt.


Zuschuss für Fortbildung

Die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher oder Betriebswirt wird über das sogenannte Aufstiegs-Bafög – vormals Meister-Bafög – gefördert. Eine Altersgrenze für potenzielle Empfänger besteht nicht. Wer allerdings bereits einen Master-Studiengang abgeschlossen oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss erworben hat, kann nicht mehr gefördert werden. Seit August gelten für das Aufstiegs-Bafög neue Bedingungen und Sätze. So wurden etwa die maximalen Fördersummen erhöht. Auch der Zuschussanteil und der mögliche Erlass des Darlehens im Erfolgsfall wurden nach oben angepasst. Außerdem ist der Kreis der möglichen Empfänger nun größer. Bachelor-Absolventen und Studienabbrecher sowie Abiturienten mit Berufspraxis können nun ebenfalls Aufstiegs-Bafög bekommen.

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