19. September 2016

Schon im Studium an die Rente denken

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Wer ein Studium oder eine Hochschulausbildung beginnt, macht sich selten Gedanken um die Rente. Auch wenn die staatliche Altersversicherung noch Lichtjahre entfernt scheint: Bereits beim Start an der Uni helfen ein paar Tricks, um später für den letzten Lebensabschnitt vorzusorgen. 

Wer glaubt, dass das mit der Rente, irgendwas für später ist, der irrt. Der Alterslohn beginnt bereits vor der Volljährigkeit. Die Zeit, die man ab dem 17. Geburtstag auf der Schule oder an der Universität verbringt, wird im Behördendeutsch als Anrechnungszeit bezeichnet, – früher auch als Ausfallzeit bekannt, die ab dem 16. Geburtstag zählte. Dabei gibt es zwar kein Geld, jedoch zählt die Anrechnungszeit mit, wenn es darum geht, die Rentenansprüche in Form der Wartezeit von 35 Jahren zu erfüllen. Es spielt keine Rolle, ob das Studium von Erfolg gekrönt ist. Die Anrechnungszeit hilft, später einmal früher in eine Altersrente mit Abschlägen ab dem 63. Geburtstag zu kommen. Die Zeit an Schule oder Uni ist somit keine echte Lücke, steigert aber leider auch nicht die Rentenhöhe.

Leistungsausfall vorbeugen

Größtes Risiko für Studenten ist die sogenannte Erwerbsminderung – also die eingeschränkte Fähigkeit zu arbeiten. Sie könnte das Fortsetzen oder das erfolgreiche Beenden des Studiums verhindern. Dann gäbe es für Vollzeitstudenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Cent. Die Ansprüche sind nämlich unter anderem daran gebunden, dass man Pflichtbeiträge eingezahlt hat. Einen umfassenden Anspruch hat man als Arbeitnehmer in der Regel erst, wenn die allgemeine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren erfüllt ist. Viele glauben, mit einer privaten Unfallversicherung gut gegen solche Schicksalsschläge abgesichert zu sein. Ein Unfall ist nach der Definition ein „plötzlich von Außen auf den Körper einwirkendes zeitlich begrenztes schädigendes Ereignis“. Damit sind Erkrankungen wie Krebs, Multiple Sklerose (MS) oder psychische Erkrankungen nicht eingeschlossen. Genau diese körperlichen Einschränkungen kommen am häufigsten vor.


verbrauchertipp: Prüfen Sie mit 16 Jahren, spätestens jedoch mit dem Eintritt in das Studentenleben, ob eine private BU-Versicherung bei Ihrem derzeit noch guten Gesundheitszustand sinnvoll ist. Je länger Sie mit dem Abschluss einer privaten BU-Versicherung warten, desto höher sind die Beiträge und Leistungsausschlüsse.


Pflicht zur Vorsorge

Während Sparbeiträge für private Vorsorgeprodukte oder freiwillige Beiträge, die bereits ab 84,15 Euro im Monat möglich sind, entsprechend Vermögen oder elterliche Unterstützung voraussetzen, ist es mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung am leichtesten, etwas für die Rente zu tun. Seit Oktober 1997 gibt es für Studierende keine Ausnahmeregelungen bei der Rentenversicherungspflicht. Um den Erfolg des Studiums nicht zu gefährden, ist meistens nicht mehr als ein Minijob möglich. Der 450-Euro-Job ist seit 2012 rentenversicherungspflichtig. Und das hat gute Gründe.

Wer als Student ein Jahr lang einen Minijob hat, erhöht seine monatliche Rente später gerade mal um 4,53 Euro. Wichtiger als die minimal erhöhte Rente sind dabei jedoch die Ansprüche wie zum Beispiel eine Rehamaßnahme, für die man sechs Pflichtbeiträge in den zurückliegenden zwei Jahren gezahlt haben muss, oder die abschlagsfreie Rente mit 65 Jahren nach erfüllter, besonderer 45-jähriger Wartezeit.


verbrauchertipp: Bestehen Sie als Student auf Ihre Rentenversicherungspflicht und zahlen Sie somit in Ihren Rententopf. Auch wenn Sie bei einem Verdienst von bis zu 450 Euro brutto wie netto erhalten und somit monatlich 16,65 Euro mehr im Portemonnaie hätten, verspielen Sie später höhere Rentenleistungen und Beitragszeiten.


Lohnt studentisches Riestern?

Studenten gehören nicht zum förderberechtigen Personenkreis für die Riester-Rente. Erst wenn sie einen Minijob oder eine Beschäftigung ausüben, also Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung einzahlen, gibt es staatliche Zuschüsse. Banken und Versicherung locken junge Menschen gern mit einem Bonus von bis zu 200 Euro, wenn sie vor dem 25. Lebensjahr ein Riester-Produkt wie Banksparplan, Rentenversicherung, Bausparvertrag oder Wohnriester abschließen. Die Leistungen aus einem Riester-Renten-Vertrag soll im Alter die prognostizierte Lücke verringern. Allerdings steht die Riester-Rente bei Verbraucherschützern wegen intransparenter Strukturen und zu hoher Abschlusskosten in der Kritik, sodass Hektik ein schlechter Ratgeber ist. Der Berufseinsteigerbonus verleitet dazu, sich vorschnell für das falsche Riester-Renten-Produkt zu entscheiden. Für den Abschluss ist noch nach Ende des Studiums und auch nach dem 25. Lebensjahr genug Zeit.


verbrauchertipp: Risiko-Absicherung geht vor Vermögensaufbau. Sichern Sie zunächst existenzbedrohende Risiken ab, bevor Sie mit einem Riester-Vertrag die Einnahmen im Alter sichern. Dazu zählt neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Haftpflichtversicherung, da Studenten nicht immer über die Eltern versichert sind.


Nachweise sichern

Wer als Student jobben geht, erhält am Anfang eines jeden Kalenderjahres von seinem Arbeitgeber eine Kopie seiner „Meldung an die Sozialversicherung“ für das abgelaufene Kalenderjahr. Sie ist der Nachweis, dass der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge über die Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkasse) an die Deutsche Rentenversicherung beziehungsweise an die Minijobzentrale bezahlt hat. Diese Meldungen erhält jeder Arbeitnehmer ebenso zu Beginn und Ende einer Beschäftigung.

Am Ende des Studiums sollte man sich von seiner Fachhochschule oder Universität eine Studienbescheinigung erstellen lassen und diese dann zusammen mit den Meldungen zur Sozialversicherung der Deutschen Rentenversicherung im Original vorlegen. Wer das bisher versäumt hat, kann sein Rentenkonto jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung klären lassen.

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