10. April 2017

Auf und davon

Die Urlaubsreise soll die schönste Zeit des Jahres werden. Wenn dann etwas schiefgeht, kommt zur Enttäuschung auch noch der finanzielle Verlust. Stornokosten fallen meist an und je näher der Zeitpunkt der Abreise ist, umso höher sind die Kosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kann in solchen Fällen einspringen.

Silvia Dittmann und Hans-Heinrich Jörens hatten sich sehr auf ihren Urlaub auf Teneriffa gefreut, aber zwei Wochen vor Reiseantritt mussten sie die Reise absagen. Grund war eine Auffälligkeit am Herzen von Silvia Dittmann. Sie hatte vor anderthalb Jahren einen Herzinfarkt erlitten und wollte auf Nummer sicher gehen. „Ich musste ins Krankenhaus und hatte Probleme mit dem Herzen. Ich habe auch nochmal drei Stents bekommen“, berichtet sie. Die Stornokosten für die beiden belaufen sich zu diesem Zeitpunkt auf 50 Prozent des Reisepreises, in ihrem Fall rund 1000 Euro. Eine Reiserücktrittsversicherung hatten sie nicht abgeschlossen. „Wir haben uns keine Gedanken gemacht. Ich war gar nicht sicher, bei welchem Fall eine Reiserücktrittsversicherung wirklich wirkt.“

Wer kurzfristig eine Reise absagt, kann nicht damit rechnen, die gesamten Kosten vom Anbieter erstattet zu bekommen. Es fallen Stornokosten an. Je näher der Reisetermin liegt, desto teurer wird´s. Einen Monat vorher muss man meist um die 20 Prozent der Reisekosten als Storno zahlen, ein oder zwei Wochen vorher 50 Prozent. Nur wenige Tage vor Beginn wird der gesamte Preis fällig. Eine Reiserücktrittsversicherung kann einspringen, wenn ein nicht vorhersehbarer Grund die Reise verhindert.

Doch welche Gründe werden tatsächlich akzeptiert und wann lohnt sich die Reiserücktrittsversicherung? verbraucherblick verrät Ihnen alles, was Sie wissen müssen.

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