11. Mai 2017

verbraucherblick 05/2017 ist da!

Den letzten Wunsch erfüllen

Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Auch so manch vermeintliche Bilderbuchfamilie fällt nach dem Tod der Eltern auseinander. Die Streitmasse dafür wächst in den kommenden Jahren in Deutschland weiter. Die Zahl der Erbschaften steigt seit drei Jahren: 2015 waren es 112.000. Zusammen mit den weiteren 30.000 Schenkungen wurden 102 Milliarden Euro übertragen. Bis 2024 soll sich die jährliche Erbmasse mehr als verdreifachen auf insgesamt 3,1 Billionen Euro. Dafür sorgt nicht jeder vor. Nur jeder Vierte hat überhaupt ein Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt. Worin liegt überhaupt der Unterschied? Damit Ihr Wille geschehe und zwar richtig, haben wir in unserem Schwerpunkt Tipps rund ums Vererben zusammengestellt.

Das Dokument für den Nachlass richtig verfassen, ist eine komplexe Sache. Wer vorrangig seinem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner sein Vermögen und Besitz weitergeben möchte, muss dafür von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Aus dem eigenen wird dann ein Gemeinschaftlicher Wille. Das sogenannte Berliner Testament birgt aber ein paar Fallstricke, die besondere Klauseln erfordern.

Wenn Eltern sterben, ist das meist eine Belastung und Herausforderung zugleich – vor allem, wenn beide gleichzeitig sterben und die Kinder noch minderjährig sind. Ein Unfall stellt alles auf den Kopf. Dann kommt die Frage auf: Wer kümmert sich um unser Kind? Wer aus der Verwandtschaft oder dem Bekanntenkreis kommt überhaupt in Frage, die Vollwaisen zu versorgen und deren Vermögen zu verwalten? In der heutigen Zeit hinterlassen immer mehr Menschen ihr Erbe auch im Internet. In den sozialen Netzwerken verwaisen die Profile, ans E-Mail-Postfach kommen Erben nicht so einfach ran und ans Online-Bankkonto ebenso nicht. Zudem wollen Verstorbene nicht immer Online in alle Ewigkeit verfügbar sein. Und falls doch, zeigen wir, wie Sie das Andenken im Netz bewahren können.

Andreas Einbock

Redakteur verbraucherblick

verbraucherblick Mai 2017 Cover Erbschaften

 

Alle Themen der Ausgabe 05/17 im Überblick:

Schwerpunkt

  • Mein Wille geschehe: Das Testament richtig verfassen
  • Wer erbt unser Kind? Sorgerecht für Vollwaise
  • Gemeinschaftlicher Wille: Berliner Testament sichert Partner ab
  • Online in alle Ewigkeit: Digitalen Nachlass verwalten

Erfolgreich im Alltag

  • Passt der Job zu mir? Stellenanzeigen richtig lesen
  • Überbewertet: Zeigen Arztportale den besten Doktor?
  • Bello auf Reisen: Mit Hund und Co in den Urlaub

Geld sparen

  • Mein Geld, Dein Geld: Finanzen nach der Trennung regeln
  • Aus der Ehe steuern: Steuervorteile bis zuletzt nutzen
  • Häuser unterm Hammer: Per Zwangsversteigerung zum Eigenheim

Ihr gutes Recht

  • Ach du dickes Rohr: So zocken Kanalreinigungsfirmen ab
  • Achtung Aufnahme: Was bei der Videoüberwachung erlaubt ist
  • Klare Aussage: Organspender müssen zustimmen

Unterwegs

  • In Feierlaune: Volksfeste, Konzerte und Weihnachtsmärkte

verbraucherblick 05/17