So verfassen Sie Ihr Testament richtig
Glaubt man den Einschätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge, steckt Deutschland mitten in einer gewaltigen Erbschaftswelle. Seit 2015 und bis 2024 werden hierzulande demnach insgesamt 3,1 Billionen Euro vererbt. Viele, die Vermögen an ihre Nachkommen weitergeben, möchten zu Lebzeiten alles regeln und schreiben daher ein Testament. Den Letzten Willen festzuhalten, kann aber auch in anderen Fällen sinnvoll sein, etwa, wenn es um die Fürsorge für minderjährige Kinder geht. „Ein Testament sollte jeder errichten, der von der ansonsten maßgeblichen gesetzlichen Erbfolge abweichen oder sonstige letztwillige Verfügungen treffen möchte“, sagt Dominik Hüren, Notarassessor und Pressesprecher der Bundesnotarkammer.
Formelle Anforderungen in einem Testament
In einem Testament kann man vieles regeln: Wer die Firma erben soll, wer das Haus und wer das Auto. Auch Schmuckstücke oder bestimmte Geldbeträge können einzelnen Personen oder Organisationen zugeschrieben werden. Auf diesem Weg lässt sich die gesetzliche Erbfolge ändern, womit diejenigen, die weniger bekommen, als ihnen danach eigentlich zustehen würde, automatisch enterbt werden.
Grundsätzlich ist es möglich, sein Testament ohne Hilfe aufzuschreiben und buchstäblich in die Schublade zu legen. Auch dabei gibt es allerdings einige formelle Anforderungen zu beachten. Welche das sind, erfahren Sie in verbraucherblick 05/2017.