11. August 2017

Das sind die Rechte von Scheinvätern

© wavebreakmedia/Shutterstock.com

Kuckuckskinder sind Kinder, deren Vater nicht der leibliche Vater ist. Den Namen spendet ein Waldvogel, der seine Eier in die Nester anderer Vögel legt und so die Nachkommen nicht selbst aufziehen muss. Für das Verhalten des Kuckucks gibt es sicherlich triftige biologische Gründe. Für Scheinväter, die häufig erst sehr spät erfahren, dass ihr Kind gar nicht ihr eigenes ist, ist die Erfahrung allerdings sehr bitter. Zu großer emotionaler Enttäuschung kommen dann häufig noch finanzielle Nachteile. Betrogene Väter müssen sich ihre Rechte mühsam erkämpfen.

Vermutlich sind knapp drei Prozent aller Kinder in Deutschland Kuckuckskinder. Wer auch nur den leisesten Hauch eines Zweifels an der leiblichen Vaterschaft hat, sollte nicht zögern sofort ein gerichtliches Abstammungsgutachten erstellen zu lassen (§ 1598a BGB). Ist die Frist von zwei Jahren abgelaufen, gilt ansonsten der Betroffene als Vater und ist beispielsweise zum Unterhalt verpflichtet. Der – vermeintliche – Vater, die Mutter und das Kind haben gegenseitig einen Anspruch auf Herausgabe einer DNA-Probe (Speichel oder Ähnliches), die notfalls auch gegen den Willen der Beteiligten genommen werden kann. Wie Sie im Zweifelsfall am besten vorgehen und welche Rechte Sie als Betroffene haben, erklären wir Ihnen in verbraucherblick 08/2017.

Cover der aktuellen Ausgabe von Verbraucherblick

Mehr wissen,
besser entscheiden

verbraucherblick ist ein digitales Magazin für alle, die mehr wissen wollen. Lesen Sie monatlich detaillierte und unabhängige Berichte über für Sie relevante Verbraucherthemen.