18. Juni 2017

Steuerbescheid prüfen kann sich lohnen

© baranq/Shutterstock.com

Endlich ist der Steuerbescheid im Briefkasten. Doch was ist das? Der Erstattungsbetrag stimmt nicht mit dem überein, was der Steuerberater oder die Software ausgerechnet hat. So selten kommt das gar nicht vor. Beinahe jeder dritte Steuerbescheid ist falsch – immerhin etwa 9 Millionen der 28 Millionen Fiskusdokumente im vergangenen Jahr. Wer Fehler oder Unstimmigkeiten entdeckt, sollte Einspruch beim Finanzamt einlegen.

Wer aufgefordert wird, mehr Steuern zu zahlen als ursprünglich berechnet, sollte umgehend handeln. Denn sonst geht unter Umständen sehr viel Geld verloren. Vom Einspruchsrecht haben 2015 aber nur gut 3,5 Millionen Steuerzahler Gebrauch gemacht – Tendenz weiter fallend. Gründe für fehlerhafte Bescheide gibt es viele: nicht anerkannte Ausgaben, Zahlendreher oder auch eine falsch angewandte Rechtsprechung. Grundsätzlich sollten Steuerzahler jeden Bescheid genauestens untersuchen, alle Unstimmigkeiten zusammentragen und einen Einspruch einlegen. Dafür fallen keine Gebühren beim Finanzamt an.

In verbraucherblick 06/2017 sagen wir Ihnen, wie Sie bei einem falschen Steuerbescheid am besten vorgehen und worauf Sie bei einem Einspruch achten müssen.

Cover der aktuellen Ausgabe von Verbraucherblick

Mehr wissen,
besser entscheiden

verbraucherblick ist ein digitales Magazin für alle, die mehr wissen wollen. Lesen Sie monatlich detaillierte und unabhängige Berichte über für Sie relevante Verbraucherthemen.