12. Dezember 2015

Vorsorgevollmacht

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Es kann ganz schnell gehen, dass jemand durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu fällen. Viele glauben, dass die Entscheidungsgewalt dann automatisch auf Familie oder Verwandte übergeht. Doch das ist ein Irrtum. Nach dem Gesetz gelten die ärztliche Schweigepflicht oder das Bankgeheimnis auch für nahe Angehörige. Wer für den Ernstfall gerüstet sein will, muss frühzeitig in einer Vorsorgevollmacht bestimmen, wer im Ernstfall für ihn sprechen und entscheiden soll.

Nach deutschem Recht kann eine Person mittels einer Vorsorgevollmacht eine andere Person bevollmächtigen, im Fall einer Notsituation wie Demenz oder eines schweren Unfalls alle oder bestimmte Aufgaben für sie zu erledigen. Durch dieses Dokument wird der Bevollmächtigte zum „Vertreter im Willen“. Aus diesem Grund setzt eine Vorsorge- vollmacht ein unbedingtes und uneingeschränktes Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Sie darf nicht leichtfertig erteilt werden. Die Rechtsgrundlage dafür definiert der §164 BGB.

Wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Geschäfte zu regeln, muss das ein anderer für Sie tun. Häufig übernehmen Angehörige diese Aufgabe, allerdings nicht automatisch, denn weder Ehepartner noch Kinder dürfen ohne Au rag solche Entscheidungen fällen. Entweder geben Sie ihnen eine Vollmacht, solange Sie das noch können, oder Sie verfügen, dass sie Ihre Betreuer sein sollen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass ein Gericht festlegt, wer Ihr Betreuer wird. Das kann sogar eine unbekannte Person sein, wenn sich im Familienkreis niemand findet, der dem Gericht passend erscheint. Grundsätzlich respektiert das Gericht aber individuelle Wünsche und achtet darauf, dass nahestehende Menschen die Betreuung übernehmen.

Wenn es um die Planung der Vorsorge geht, ist es wichtig, sich über seine Wünsche im Klaren zu sein. Mancher will unter Umständen vielleicht gar nicht, dass sich jemand aus der Familie kümmert. Oder der Wunsch ist, dass sich jemand Bestimmtes des Vermögens annimmt, gleichzeitig aber auf keinen Fall über gesundheitliche Fragen entscheidet. Andere wiederum haben gar keine Angehörigen und möchten, dass enge Freunde helfen. Dann ist es wichtig, das mit diesen zu besprechen und zusätzlich eine Vollmacht aufzusetzen, mit der sich die Betreffenden legitimieren können.

Verbraucher legen mit der Vorsorgevollmacht fest, wer künftig für sie Entscheidungen trifft. Allerdings haben sie keinen Einfluss darauf, wie Entscheidungen getroffen werden. In verbraucherblick 12/2015 sagen wir Ihnen alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.

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