22. Mai 2017

Scheidung: Steuervorteile bis zuletzt nutzen

© Antonio Guillem/Shutterstock.com
Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften profitieren so lange von steuerlichen Vorteilen, wie sie nicht dauernd getrennt leben oder geschieden sind. Die Frage, ob ein Paar dauernd getrennt lebt oder nicht, ist von außen schwer zu beurteilen. Das Finanzamt ist daher grundsätzlich gehalten, den Angaben des Paares zu folgen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es ernsthafte Zweifel an den Angaben gibt.

Wie Sie am besten vorgehen und was Sie beachten müssen, erfahren Sie in verbraucherblick 05/2017.

Cover der aktuellen Ausgabe von Verbraucherblick

Mehr wissen,
besser entscheiden

verbraucherblick ist ein digitales Magazin für alle, die mehr wissen wollen. Lesen Sie monatlich detaillierte und unabhängige Berichte über für Sie relevante Verbraucherthemen.