26. Mai 2017

So zocken Kanalreinigungsfirmen ab

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Es gibt Dinge, die bemerkt man erst, wenn sie nicht mehr funktionieren. Die Klospülung zum Beispiel oder den Abfluss in der Küche. Will das Wasser nicht mehr abfließen, führt oft kein Weg an einer Kanalreinigungsfirma vorbei. Auch einige gesetzliche Bestimmungen erfordern von Hauseigentümern den Einsatz professioneller Rohrreinigung. Manch schwarzes Schaf der Zunft versucht jedoch, Profit aus der Notsituation der Menschen zu ziehen.

Steht das Bad unter Wasser oder läuft die Toilette über, helfen Rohrreinigungsnotdienste. Auch mitten in der Nacht. Der Nachteil: Oft stellen diese Unternehmen überhöhte Rechnungen aus, warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Dabei steht fest, dass Rechnungen je nach Lage und Schwierigkeit des Falles unterschiedlich hoch ausfallen können. Insbesondere bei Rohrreinigungsfirmen tauchen immer wieder Rechnungsbeträge auf, mit denen die Firmen vor Gericht nicht durchkommen würden, warnt die Verbraucherzentrale. Beispielsweise berechneten die Firmen überzogene Nacht- und Notdienstzuschläge oder Arbeit, ohne die Störung behoben zu haben. Häufig fände sich auch die Berechnung von Spezialgeräten, die entweder nicht eingesetzt wurden oder deren Einsatz nicht notwendig war, oder unzulässige Doppelberechnung nach mehreren Abrechnungsmethoden auf den Rechnungen.

Wie Sie in einem solchen Fall am besten vorgehen sollten, erfahren Sie in verbraucherblick 05/2017.

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