27. Mai 2017

Was bei der Videoüberwachung erlaubt ist

© Ioan Panaite/Shutterstock.com
Videokameras am Haus sollen Einbrecher abschrecken und Täter überführen. Eigentümer dürfen ihr eigenes Haus und Grundstück grundsätzlich überwachen. Dabei müssen sie jedoch enge rechtliche Vorgaben beachten, denn der Gesetzgeber schützt Nachbarn und Passanten.

Alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Die Meisten fürchten vor allem nachts um ihr Hab und Gut. Allerdings schleicht sich weit über ein Drittel der Diebe auch tagsüber in die Wohnung. Die Zahl der Vorfälle steigt massiv: Allein im Jahr 2015 registrierte die Polizei bundesweit rund 167.000 Einbrüche, fast zehn Prozent mehr als im Vorjahr, zeigt die jüngste Polizeiliche Kriminalstatistik. Aufgeklärt werden nur etwa 15 Prozent dieser Fälle.

Kein Wunder, wenn sich Eigentümer vor Einbrechern schützen wollen. Neben abgesicherten Fenstern und Türen rüsten einige Hausbesitzer ihre Immobilie auch mit Kameras aus. Die Hoffnung: So können sie Beweise sammeln, Einbrecher abschrecken und im Fall der Fälle vielleicht sogar den Täter überführen.

Was ist genau erlaubt? Und was hilft noch gegen Einbrecher? Wir klären in verbraucherblick 05/2017 auf.

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