4. Dezember 2015

Patientenverfügung

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Jeder kann unvermittelt in eine Situation geraten, in der er nicht mehr in der Lage ist, seinen eigenen Willen zu äußern – auch im Hinblick auf die medizinische Behandlung. Eine Patientenverfügung hilft zu regeln, wer dann über die weitere Versorgung entscheiden darf. Sie bietet Klarheit für Angehörige, Ärzte und Pfleger.

Grundsätzlich sagen Sie mit einer Patientenverfügung, was mit Ihnen im Fall einer schweren, aussichtslosen Erkrankung in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege passieren soll. Mit ihr vergeben Sie keine Vollmachten über Ihr Vermögen.

Die Patientenverfügung sollte so detailliert wie möglich sein und z.B. auch Hinweise zur Organspende enthalten.

In verbraucherblick 12/2015 haben wir die einzelnen Bausteine einer Patientenverfügung sowie alle wichtigen Informationen und Ansprechpartner zum Thema für Sie zusammengestellt.

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