14. Dezember 2015

Recht auf Urlaub. Was ist Pflicht, was ist erlaubt?

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Wer arbeitet, braucht ab und zu eine Pause. Das sieht auch der Gesetzgeber so – und gesteht jedem Arbeitnehmer das Recht auf eine bezahlte Auszeit vom Job zu. Zweck des Urlaubs: Der Arbeitnehmer soll sich erholen. Doch wie hoch ist der Anspruch auf Urlaub?

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer ein Recht darauf, mindestens 24 Werktage im Jahr bezahlten Urlaub zu nehmen. Das ist im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt. Die gesetzliche Regelung legt den Mindesturlaub fest. Sie definiert eine zwingende Untergrenze, die der Arbeitgeber nicht unterschreiten darf. In der Praxis haben viele Arbeitnehmer einen zum Teil deutlich höheren Urlaubsanspruch. Auch für Jugendliche und Schwerbehinderte besteht ein höherer Anspruch.

Aber wer entscheidet, wann Urlaub gemacht wird oder ob das Diensthandy mit in die Ferien fährt? Diese und folgende wichtige Fragen rund um das Thema „Urlaub und Beruf“ beantworten wir Ihnen in verbraucherblick 12/2015:

  • Wie viel Urlaub steht mir zu?
  • Wer entscheidet, wann ich Urlaub nehmen darf?
  • Wie mache ich meinen Anspruch geltend?
  • Darf der Chef eine Urlaubssperre verhängen?
  • Darf mich der Arbeitgeber aus dem Urlaub zurückholen?
  • Muss ich im Urlaub erreichbar sein?
  • Darf ich im Urlaub arbeiten?
  • Kann ich Urlaubstage mit ins nächste Jahr nehmen?

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