13. Dezember 2015

Flugtickets aus dem Internet. Endpreis muss sichtbar sein

© Scanrail/Fotolia.com
Wenn Reisende den Flug im Internet buchen, sparen sie sich den Weg ins Reisebüro und können vielleicht sogar noch einen besonders günstigen Preis erwischen. Doch die Schnäppchen entpuppen sich häufig als Kostenfalle und Zusatzkosten aller Art vermiesen die Buchung. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof haben jetzt in einem Urteil klargestellt, dass der Endpreis des Fluges bei Onlinebuchung von Anfang an sichtbar sein muss.

Bereits im Jahr 2008 wurde eine EU-Verordnung zu Flugbuchungen im Internet erlassen, in der es heißt, dass „fakultative Zusatzkosten auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitgeteilt werden“. Das heißt, dass dem Kunden von Anfang an der Endpreis angezeigt werden muss, inklusive Steuern, Gebühren, Zuschlägen oder sonstiger Kosten.

Im Jahr 2011 wurde das Portal Fluege.de, das zur Firma Unister gehört, vom Oberlandesgericht Dresden verurteilt, die Endpreise richtig anzuzeigen. Dennoch gab es auch in den folgenden Jahren immer wieder Ärger.

Wie sieht es aus, wenn man heute, nach dem Urteil, einen Flug bei einem Billigflieger buchen möchte? Wir haben uns Mitte September 2015 einige Internetseiten angesehen. Angefragt wurde immer ein einfacher Flug für eine Person am 9. Oktober 2015, wenn möglich von Frankfurt/Main nach London. Waren diese Flughäfen nicht im Angebot, dann wählten wir andere Routen.

Unser Fazit: Wer ein Ticket bei Billig-Airlines bucht, muss auch nach dem Urteil noch wachsam sein. Alle Ergebnisse der Stichprobe finden Sie in verbraucherblick 12/15.

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