24. Januar 2018

Geschenke wieder loswerden

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Socken, Krawatte, Schlafanzug, Pralinen, Parfüm, Vase – nicht jedes Weihnachtsgeschenk ist ein Volltreffer. Was können Beschenkte aber tun, um das unliebsame Präsent unauffällig wieder loszuwerden? verbraucherblick hat ein paar Ideen zusammengetragen, wie Geschenke an anderer Stelle vielleicht wirklich noch Freude bereiten können.

Spenden für den guten Zweck
Für einen selbst war das Geschenk vielleicht nicht das richtige, aber es kann ja noch jemand anders Freude bereiten. Sind die Dinge von guter Qualität und neuwertig, freuen sich wohltätige Einrichtungen über die Spende. Entweder hat man in der direkten Nachbarschaft eine Anlaufstelle wie ein Sozialkaufhaus oder man geht über die großen Wohltätigkeitsorganisationen wie Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz (DRK) oder Oxfam-Shops.

Weiterschenken
Bei dem einen oder anderen Geschenk kommt einem vielleicht sofort jemand in den Sinn, dem das Objekt gefallen könnte. Dann nichts wie los und weiterschenken. Selbst, wenn einem niemand konkret einfällt, kann man im Bekanntenkreis herumfragen. Oder es gibt Tausch- oder Verschenkbörsen vor Ort. Solche Börsen kann man über Facebook finden oder die örtlichen Entsorgungsbetriebe bieten eine entsprechende Plattform an. Mancherorts gibt es „Regale“ oder „Boxen“ auf der Straße, in die man Dinge zum Verschenken legen kann.

Schrottwichteln
Es soll immer wieder Gruppen von Menschen geben, die sich an Schrottwichteln erfreuen. Dazu verabreden sie sich in gemütlicher Runde und überbieten sich gegenseitig mit fürchterlichen Geschenken und gewinnen dem unliebsamen Kram auf diese Weise viel Lustiges ab. Wer Spaß daran hat und einer Gruppe der Geschmacklosigkeiten angehört, der hat sofort Verwendung für sein misslungenes Weihnachtsgeschenk. Mit etwas Glück ist das Geschenk, das man erhält , etwas brauchbarer als das, was man zuvor losgeworden ist!

Versteigern im Internet
Das funktioniert nicht nur zu Weihnachten. Was man selbst nicht mehr brauchen kann, kann man auf einer Auktionsplattform ins Internet stellen. Analog lässt sich Überflüssiges auf ähnliche Weise loswerden – auf dem Flohmarkt, in Second-Hand-Läden oder in sogenannten Mietregalen, in denen man seine Dinge zeitweise zum Verkauf anbieten kann.

Umtausch und Defekt
Passt dem Beschenkten nur die Farbe nicht oder die Größe bei Kleidungsstücken, dann lohnt es sich auf den Schenker zuzugehen. Wenn der Kassenbon noch vorliegt, dann ist meist ein Umtausch möglich. Ein Umtausch wegen Nichtgefallens ist aber in der Regel Kulanz des Händlers. Anspruch darauf besteht nicht. Anders verhält es sich bei einer defekten Ware. Diese muss ein Händler aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf umtauschen. Dabei ist auch der Kassenbon notwendig.