24. Januar 2018

Gesetzlicher Schutz bei Arbeitsunfällen

© Halfpoint/Shutterstock

Wenn sich Mitarbeiter im Betrieb oder auf dem Weg dorthin verletzen, stellt sich die Frage: War das ein Arbeitsunfall oder nicht? Bei der Abgrenzung kommt es wie so oft aufs Detail an – nicht nur in Fabrik oder Büro, sondern auch bei Betriebssport und Weihnachtsfeiern.

Es sind vor allem Grenzfälle, die das Thema Arbeitsunfall so spannend machen. Fährt jemand auf dem Weg ins Büro noch beim Bäcker vorbei und fällt vor dem Geschäft hin, ist das dann noch ein versicherter Wegeunfall oder nicht? Was ist, wenn dieser jemand zu Fuß unterwegs ist? Besteht beim Betriebssport gesetzlicher Schutz? Und was gilt, wenn die Betriebssportgruppe an einem Turnier teilnimmt? Solche Fragen beschäftigen Gerichte allzu oft. Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin gibt es nämlich gar nicht so selten: Mehr als eine Million pro Jahr weist die Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aus. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zahlen in diesen Fällen die Behandlung, Rehamaßnahmen, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit, eventuell nötige Umschulungen oder auch Renten. …

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