9. April 2018

kurz & bündig – April 2018

 

Unwissenheit schützt Erben nicht – Steuerhinterziehung verjährt erst nach 10 Jahren

Erben erhalten die Besitztümer eines Verstorbenen, aber auch dessen Schulden. Hat der Erblasser Steuern hinterzogen, gilt auch für die Erben die Verjährungsfrist von 10 Jahren. Es ist dabei unwichtig, ob die Erben von der Hinterziehung wussten. Sobald sie von der Steuerschuld erfahren, müssen sie zahlen. Das entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil im Juli 2017 (AZ VIII R 32.15.0). Wissen die Erben von der Hinterziehung und kommen der Zahlung nicht nach, machen sie sich selbst der Steuerhinterziehung schuldig. Im vorliegenden Fall hatte ein Erblasser Kapitaleinkünfte im Ausland erzielt und nicht in der Steuererklärung angegeben. Die Tatsache, dass die Erbin davon nichts wusste und der Erblasser dement gewesen war, schütze sie nicht vor der Steuerschuld, so der Bundesfinanzhof.

 

Korrekte Kennzeichnung – Angaben auch im Internet notwendig

Onlineshops haben genau wie der Einzelhandel die Pflicht, Produkte korrekt zu kennzeichnen. Sowohl die Zutaten in Lebensmitteln als auch die Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten müssen ersichtlich und richtig sein. Ein Lieferservice ist verpflichtet, Kunden bei der Bestellung im Internet über Zutaten und Allergene angebotener Lebensmittel ebenso zu informieren wie über Aufbewahrungsbedingungen und Verzehrzeitraum. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des vzbv gegen die Bringmeister GmbH entschieden. Es reicht nicht, wenn der Kunde erst bei Lieferung die Möglichkeit hat, die Angaben auf den Verpackungen zu prüfen. In einem anderen Fall gab das Oberlandesgericht Koblenz der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in zweiter Instanz Recht, dass auch in einem Onlineshop eine Kennzeichnung der Energieeffizienz zumutbar ist. Die Verbraucherschützer hatten gegen die Onlineshops von Media Markt und Saturn geklagt, weil diese bei Raumklimageräten die Energieeffizienz teilweise falsch gekennzeichnet hatten. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

 

Notrufsystem eCall – Pflicht für Neuwagen in der EU

Seit 31. März 2018 ist in allen Neuwagen innerhalb der EU ein automatisches Notrufsystem Pflicht. Bei einem Unfall erkennen Sensoren im Fahrzeug einen Aufprall und es wird ein Notruf (eCall) ausgelöst, wenn der Fahrer nicht mehr dazu in der Lage ist. Das eCall-System agiert über einen GPS-Empfänger und eine Mobilfunkeinheit und kann über einen Notrufknopf auch manuell bedient werden. Es stellt eine Sprachverbindung mit der nächsten Einsatzstelle her. So kann zunächst geklärt werden, ob die Fahrzeuginsassen noch ansprechbar sind und welche Verletzungen vorliegen. Im Ernstfall könnten Leben gerettet werden. Aber kein Licht ohne Schatten: Die Schnittstelle im Auto zur Datenübermittlung kann technisch auch ohne Unfall angesteuert werden. Denkbar sind also beispielsweise Ortung und Datenübermittlung, die zu Werbezwecken genutzt werden – vom Fahrzeughersteller, einem Navigationsdienst oder schlimmer noch von Kriminellen.

 

[ Jahresabo verbraucherblick: 12 Ausgaben für je 4,17 € ]

Buhl-Kunde mit laufendem Vertrag?
[ rabattiertes Jahresabo: 12 Ausgaben für je 1 € ]

Cover der aktuellen Ausgabe von Verbraucherblick

Mehr wissen,
besser entscheiden

verbraucherblick ist ein digitales Magazin für alle, die mehr wissen wollen. Lesen Sie monatlich detaillierte und unabhängige Berichte über für Sie relevante Verbraucherthemen.