16. Mai 2018

Starthilfe

© George Rudy/Shutterstock

Vor gut elf Jahren wurde die Unterstützung für junge Eltern eingeführt, seit rund drei Jahren kann man sie flexibler nutzen. Mitunter müssen Mütter und Väter aber genau rechnen – und auch schnell sein. Denn mit ein paar legalen Tricks lässt sich mitunter deutlich mehr Elterngeld beziehen, jedoch nur in engen zeitlichen Grenzen. Auch mit einer geschickten Aufteilung der sogenannten Entgeltersatzleistung können Mütter und Väter mehr herausschlagen.

Nach der Geburt eines Kindes soll Elterngeld dazu beitragen, mögliche finanzielle Einbußen abzufedern. Mütter und Väter, die ihre Arbeitszeit reduzieren oder eine Auszeit nehmen, um ihr Kind zu betreuen, erhalten dafür einen Ausgleich vom Staat. Bei seiner Einführung im Jahr 2007 war das Elterngeld zunächst übersichtlich: Insgesamt gab es die Leistung bis zu 14 Monate lang, wobei die Eltern sie untereinander aufteilen konnten und ein Elternteil maximal 12 Monate lang Elterngeld beziehen durfte. Seit Mitte 2015 ist die Lage komplizierter geworden. Damals wurden das sogenannte ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus eingeführt. Das frühere Elterngeld heißt bei den Behörden seitdem Basiselterngeld. Prinzipiell ist das Elterngeld nicht mit dem Anspruch auf Elternzeit zu verwechseln. Im einen Fall geht es um eine finanzielle Hilfe vom Staat, im anderen um das Recht auf berufliche Auszeit gegenüber dem Arbeitgeber.

 

Mehr lesen Sie in verbraucherblick 05/2018.

[ Einzelheft 05/2018 kaufen: 5 € ] [ Jahresabo verbraucherblick: 12 Ausgaben für je 4,17 € ]

Buhl-Kunde mit laufendem Vertrag?
[ rabattiertes Jahresabo: 12 Ausgaben für je 1 € ]

Cover der aktuellen Ausgabe von Verbraucherblick

Mehr wissen,
besser entscheiden

verbraucherblick ist ein digitales Magazin für alle, die mehr wissen wollen. Lesen Sie monatlich detaillierte und unabhängige Berichte über für Sie relevante Verbraucherthemen.