23. Mai 2018

Einstieg in die Pflege

© Nadino/Shutterstock

Wer pflegebedürftig ist, braucht Hilfe im Alltag. So lautet die vereinfachte gesetzliche Definition des Pflegebegriffs seit 2017. Das bedeutet: Auch Senioren und chronisch Kranke, die nur gelegentlich, aber langfristig immer wieder Unterstützung brauchen, haben ein Anrecht auf Leistungen von der Pflegekasse. Einmalige Zuschüsse oder Erstattungen für wenige große Hilfen im Jahr sind möglich. verbraucherblick erklärt, für wen sich ein Antrag lohnt, wie man ihn stellt und wofür es Geld gibt.

„Ich bin fit. Ich brauche keine Hilfe.“ Diese zwei Sätze gehören zum Standardrepertoire vieler älterer Bürger und sind dennoch oft nicht wahr. Mit steigendem Alter ist vielen Personen doch ein wenig Unterstützung willkommen. Wenn das Rasenmähen und Unkrautjäten schwerfällt, der Einstieg in die Badewanne nicht mehr gelingt und das Fensterputzen über Kopf schon lange nicht mehr möglich ist, dann würden sich die meisten Senioren selbst nicht als pflegebedürftig bezeichnen. Schließlich geht ja noch ganz viel.

Durch diese Einstellung lassen sich Betroffene jedoch Zuschüsse entgehen, die ihnen zustehen würden. Nicht umsonst gibt es fünf Pflegegrade, die unterschiedlich hohen Hilfsbedarf abbilden sollen. Für viele Senioren und chronisch Kranke lohnt es sich, über einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit nachzudenken, um die entsprechenden Gelder nicht verfallen zu lassen. Hinzu kommt: Wer früher Hilfe annimmt und sich nicht bis an die Grenzen der Belastbarkeit (oder darüber hinaus) zwingt, kann seine Gesundheit länger erhalten. Voraussetzung dafür ist, sich mit Leistungsansprüchen und Anträgen auszukennen. …

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