13. Juni 2018

kurz & bündig – Juni 2018

 

Kreditrückzahlung gebührenfrei
300 Euro Zusatzentgelt unzulässig

Eine Bank darf kein Zusatzentgelt für die vorzeitige und einvernehmliche Rückzahlung eines Immobilienkredites berechnen. Das entschied das Landgericht Frankfurt (AZ 2-10 O 177/17). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Degussa Bank geklagt. Die Bank verlangte 300 Euro für zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Das Landgericht argumentierte, dass Kreditnehmern ein gesetzliches Kündigungsrecht zusteht, zum Beispiel bei Immobilienverkauf oder zum Ende der Zinsbindung. Die Bank dürfe dabei nicht die Kosten der Abwicklung des Darlehens auf den Kunden abwälzen, sie seien bereits mit den Zinsen abgegolten. Die Preisklausel, nach der die Bankauskunft den Kunden 25 Euro kostet, stufte das Gericht jedoch als zulässig ein. Sie ginge eindeutig aus den AGB hervor.

 

Kirchliche Arbeitgeber
EuGH-Urteil setzt Grenzen

In Deutschland genießt die Kirche ein eigenes Arbeitsrecht, das eine weitgehende Selbstbestimmung im Personalwesen vorsieht. Im verhandelten Fall hatte eine konfessionslose Frau wegen Benachteiligung und religiöser Diskriminierung geklagt. Sie hatte sich auf eine befristete Referentenstelle bei der evangelischen Diakonie beworben und war nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Der Fall landete schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der setzte dem kirchlichen Arbeitsrecht Grenzen: Laut EuGH (C-414/16; 17.4.2018) dürfen kirchliche Arbeitgeber nicht pauschal von allen Mitarbeitern eine bestimmte Religionszugehörigkeit fordern. Die sei nur dann zur Bedingung zu machen, wenn es für die Tätigkeit unerlässlich ist. Das heißt, ein Religionslehrer beispielsweise muss getauft sein, ein Hausmeister nicht.

 

Weniger CO2-Emissionen
Mitmachkampagne für den Klimaschutz

Den Klimaschutz dem Einzelnen nahebringen – das will das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit der Mitmachkampagne „Mein Klimaschutz“ erreichen. Umgesetzt von der gemeinnützigen GmbH co2online klärt die Initiative umfassend auf und zeigt, was jeder im Alltag für den Klimaschutz unternehmen kann. Der Verbraucher kann nicht nur erfahren, wie es um die eigenen Emissionen im Vergleich zum Durchschnitt bestellt ist, sondern erhält auch konkrete Vorschläge, in welchen Lebensbereichen mit welchen Maßnahmen gespart werden kann und wo es Rat und Unterstützung gibt. Außerdem kann man den persönlichen CO2-Fußabdruck und eigene Erfolge im Auge behalten. Alle Informationen unter www.mein-klimaschutz.de.