13. September 2018

Widersprechen kann sich lohnen

Viele Verbraucher wissen, dass es ein Urteil gibt, wonach Millionen von abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen widerrufen werden können. Aber wann lohnt sich das? Welche Policen genau sind betroffen und kann ich auch widerrufen, wenn ich die Versicherung bereits gekündigt habe? Das fragen uns viele Verbraucherinnen und Verbraucher in unseren Versicherungsberatungen.

Wurden Sie aufgeklärt?
Betroffen sind Lebensversicherungen, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden und bei denen alle relevanten Versicherungsunterlagen erst mit dem Versicherungsschein ausgehändigt wurden. Versicherungsnehmer hatten bei diesen Verträgen ein Widerspruchsrecht, über das sie belehrt werden mussten. Genau das ist aber in vielen Fällen gar nicht oder nur fehlerhaft passiert. Nach aktueller, höchstrichterlicher Rechtsprechung kann diesen Verträgen auch heute noch widersprochen werden. Über 40 Millionen Verträge, bei denen sich ein genauer Blick lohnen kann, schlummern noch in Schränken und Aktenordnern. Denn die Wertentwicklung vieler dieser Verträge hat sich oft nicht so gut entwickelt. Die Ursachen sind vielfältig: die aktuelle Niedrigzinsphase, hohe Kosten der Verträge, schlechte Fondsperformance. Deshalb kann der Widerspruch auch nach vielen Jahren wirtschaftlich interessant sein.

Widerspruch schon gekündigter Verträge möglich
Rechtlich möglich ist ein Widerspruch nicht nur bei laufenden, sondern auch bei bereits gekündigten Verträgen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden (AZ IV ZR 76/11). Die Entscheidung der Richter ist insbesondere für diejenigen relevant, die sich schon nach kurzer Zeit wieder von ihrer Versicherungspolice getrennt und daher nur einen geringen Teil der eingezahlten Beiträge zurückerhalten hatten. Sie können auch heute noch dem ursprünglichen Vertrag widersprechen und erhebliche Nachzahlungen bekommen. Denn durch Fehler bei der Widerspruchsbelehrung kann ein Recht auf Widerspruch nicht nur 14 Tage, sondern für immer gelten. Sie könnten dann auch jetzt noch dem Vertrag widersprechen und bekommen sämtliche Zahlungen zurück.

Achtung
Trotz allem gilt immer, ein Widerspruch – insbesondere eines noch laufenden Vertrages – muss wohl überlegt sein. Bei einem Garantiezins, einer guten Wertentwicklung des Vertrages oder bei einer integrierten Berufsunfähigkeitsversicherung könnte ein Widerspruch für den Verbraucher von großem Nachteil sein.

Neues Angebot der Verbraucherzentrale Bremen
Keinesfalls sollten Verbraucher einen Widerspruch leichtfertig oder übereilt erklären. Ob eine Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist, kann nur ein Jurist beurteilen. Bei Verbraucherzentralen können Versicherte ihre Vertragsbelehrungen prüfen lassen sowie rechtlichen Rat zum weiteren Vorgehen einholen. Die Verbraucherzentrale Bremen bietet die schriftliche Prüfung für 80 Euro pro Versicherungsvertrag an.

 

 

Annabel Oelmann - Verbraucherzentrale Bremen - verbraucherblickDr. Annabel Oelmann ist seit April 2016 Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. Zuvor leitete sie sieben Jahre lang u.a. die Gruppe Finanzen und Versicherungen der VZ Nordrhein-Westfalen. Ihre Themenschwerpunkte sind Geldanlage, Kredite, Versicherungen und Altersvorsorge.

 

 

 

 

 

 

 

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