13. September 2018

Chef muss zuschießen

© ESB Professional/Shutterstock

Die gesetzliche Rente wird den allermeisten im Alter nicht ausreichen, das scheint unbestritten. Doch was füllt die Lücke am besten: Sparen, eine Lebensversicherung oder vielleicht eine Betriebsrente? Das Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet Chefs jetzt, beim neuen Sozialpartnermodell mitzuzahlen. Mindestens 15 Prozent des umgewandelten Sparbetrags muss der Arbeitgeber ab 2019 zuschießen. Für welche Arbeitnehmer rechnet sich die neue Variante wirklich?

Rentenlücken, mangelnde Vorsorge, Altersarmut – das Schreckgespenst der armen Rentner spukt durch die Reihen der aktuell Werktätigen. Die gesetzliche Rente wird im Vergleich zum Arbeitseinkommen eine Lücke eröffnen, das steht fest. Laut der aktuellen Studie der Unternehmensberatung Ernst & Young zu Verbrauchern in Deutschland haben 47 Prozent der Bundesbürger Angst vor Altersarmut. Das sind zehn Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Stellt sich die Frage, wie man die Lücke am besten schließt. …

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