15. November 2018

kurz & bündig – November 2018

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes
Reisezeit ins Ausland ist Arbeitszeit

Muss ein Arbeitnehmer dienstlich ins Ausland, ist die Reisezeit als Arbeitszeit zu vergüten. So urteilte das Bundesarbeitsgericht am 17.10.2018 (AZ 5 AZR 553/17). Im verhandelten Fall war ein Mitarbeiter zu einer Baustelle nach China entsendet worden. Die 4 Tage, die er für An- und Abreise benötigte, vergütete sein Chef mit je einem Arbeitstag von 8 Stunden. Der Angestellte sah aber weitere 37 Stunden als Reisezeit an. Die Richter gaben ihm teilweise Recht: „Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, erfolgen die Reisen zur auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers und sind deshalb in der Regel wie Arbeit zu vergüten.“ Allerdings hatte der Mann nicht den Direktflug in der Economy-Class gewählt, den die Richter für ausreichend einschätzten. Das Landesarbeitsgericht RLP muss nun entscheiden, ob die Business-Class mit Zwischenstopp adäquates Reisemittel war.

BGH-Urteil zu Mietschulden
Doppelte Kündigung zulässig

Bei Mietverzug kann neben der fristlosen Kündigung eine zweite, fristgerechte Kündigung rechtens sein, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im September (AZ VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17). In zwei Fällen aus Berlin hatten Vermieter nach Ausbleiben zweier Monatsmieten je zwei Kündigungen ausgesprochen. Die beiden Mieter beglichen fristgerecht ihre Mietschuld. Somit war die fristlose Kündigung wirkungslos. Die beiden Räumungsklagen aufgrund ordentlicher Kündigung wies das Landgericht Berlin ab. Doch nach Auffassung der BGH-Richter können solche fristgerechten Kündigungen wirksam sein, und zwar dann, wenn die Mieter keine echte finanzielle Notlage für ihre Mietschulden vorweisen könnten. Grund für eine ordentliche Kündigung sei nämlich laut § 573 BGB auch, wenn „der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat“. Das Landgericht Berlin muss nun erneut entscheiden, ob die fristgerechten Kündigungen zulässig waren.

Verbraucherreport 2018
Wenig Vertrauen in die Politik

Nur 23 Prozent der Verbraucher vertrauen der Politik. Das ist ein Ergebnis des Verbraucherreports 2018, bei dem der Verbraucherzentrale Bundesverband jährlich 1000 Deutsche zum Thema Verbraucherschutz befragt. Dennoch sehen 83 Prozent der Befragten die Politik in der Verantwortung, für Verbraucherschutz zu sorgen. Der ist den Leuten wichtig (90 %). Man wünscht sich mehr unabhängige Informationsmöglichkeiten (77 %), einfachere, kostengünstigerer Klagemöglichkeiten (72 %) und mehr gesetzliche Vorgaben für den Verbraucherschutz (68 %). Vier von zehn Personen haben schon schlechte Erfahrungen bis hin zu finanziellen Verlusten durch mangelnden Verbraucherschutz gemacht. Flugchaos und Dieselskandal haben 2018 sicher zum Vertrauensverlust in den Verbraucherschutz beigetragen. Die neu eingeführte Musterfeststellungsklage kann eines der Gegenmittel sein.