Hallo,
im April 2021 habe ich einen neuen PC gekauft und ihn 2021 bereits voll abgeschrieben (Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter).
Bei der EÜR-Datenübernahme von 2021 nach 2022 wird das Anlagevermögen ja konsequenter Weise übernommen, Allerdings wird für den PC nun noch ein Restbetrag in 2022 abgeschrieben, was ja falsch ist. Liegt hier ein Fehler in der Software vor? Oder mache ich etwas falsch?
Vielen Dank und Gruß!