Fahrtkosten auf Rechnung. Wie in EÜR buchen?

  • Moin zusammen,


    auf den ersten vier Seiten bei der Suche nach "Fahrtkosten" habe ich mein Thema leider nicht gefunden. Deshalb nun ein neuer Thread.


    Früher habe ich mein Nebengewerbe als Kleinunternehmer betrieben, das geht aufgrund einer 2021 installierten PV Anlage nicht mehr (Umsatzsteuererstattung), sodass ich nun beide Unternehmungen "zusammenführen" muss. In meinem "Nebengewerbe" schreibe ich unregelmäßig Rechnungen die Fahrtkosten als separaten Posten aufführen und wie die Hauptleistung mit 7% abgerechnet werden.


    Wie buche ich in Wiso Steuer.Sparbuch die Fahrtkosten mit dem PrivatPKW richtig? 4673 an 1890? Und dann wenn ich die gezahlte Rechnung verbuche? Ich stehe hier auf dem Schlauch. Ich muss doch im Prinzip 1200 an 4673 buchen. Aber die Privateinlage ich dann ja noch da. Wie gebe ich das richtig bei Wiso ein?


    1000 DANK EUCH!

  • Moin Maulwurf!


    Danke für Deine Hilfe.

    Mit normalen Umsätzen meine ich Honorare (meist für Schulungen).

    Aber die Privateinlage ich dann ja noch da.

    Was meinst Du damit genau? :)

    Das Konto Privateinlage, also 1890, ist dann ja nicht ausgeglichen. Sollte es aber doch, zumindest nach meinem Verständnis, sein. Der Fall ist ja, dass ich mit meinem PrivatPKW von A nach B fahre und diese Fahrtkosten dem Kunden in Rechnung stelle und diese auch bezahlt werden (Bank). Oder stehe ich da auf dem Schlauch!?

  • Moin,


    nun ja, ausgeglichen muss das Privatkonto nicht sein: Deine Ausgaben erfasst Du mit der von Dir genannten Buchung; das Privatkonto ist hier quasi das Geldkonto (Du könntest Dir das ja auch auszahlen), Dann stellst Du die Rechnung und diese Differenz ist Dein Gewinn...

  • Nochmal schnell "blöd" nachgefragt:
    Der Sachverhalt ist ja, dass ich auf EINER Rechnung sowohl die Fahrtkosten (PrivatPKW)), als auch mein Honorar aufgeführt habe und diese inkl, der Umsatzsteuer (7%) auf mein Bankkonto erhalten habe. Da muss ich doch "Konto splitten" wählen, oder muss ich zwei Buchungen machen?

    Die Fahrtkosten sind ja quasi ein durchlaufender Posten und dürfen den Gewinn nicht ändern. Aber ich muss ja die Umsatzsteuer, die ich auf die Fahrtkosten aufgeschlagen habe abführen.

    Hmm ich steh irgendwie auf dem Schlauch...

    • Offizieller Beitrag

    Der Sachverhalt ist ja, dass ich auf EINER Rechnung sowohl die Fahrtkosten (PrivatPKW)), als auch mein Honorar aufgeführt habe und diese inkl, der Umsatzsteuer (7%) auf mein Bankkonto erhalten habe.

    Das ist insgesamt Deine Betriebseinnahme (§ 8 Einkommensteuergesetz (EStG) - Einnahmen).


    Die Fahrtkosten sind ja quasi ein durchlaufender Posten und dürfen den Gewinn nicht ändern.

    Da irrst Du Dich gewaltig. Das ist kein durchlaufender Posten.


    Aber ich muss ja die Umsatzsteuer, die ich auf die Fahrtkosten aufgeschlagen habe abführen.

    Selbstverständlich unterliegen ggf. Deine gesamten Betriebseinnahmen auch der Umsatzsteuerpflicht. Und die Nebenleistung teilt insoweit das Schicksal der Hauptleistung.

  • Vielen Dank. Inzwischen habe ich mir das auch schon so gedacht. Also muss ich Fahrtkosten und Honorar komplett als Erlöse buchen inkl. 7 % Umsatzsteuer. Und buche als zweite Buchung meine Kosten dagegen, richtig? Also 4673 an 1890. Was mach ich mit der Umsatzsteuer? Darf ich die dann einfach addieren? Also quasi bspw. 100km *0,3*1,07=32,10 Euro, richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Und buche als zweite Buchung meine Kosten dagegen, richtig? Also 4673 an 1890. Was mach ich mit der Umsatzsteuer? Darf ich die dann einfach addieren? Also quasi bspw. 100km *0,3*1,07=32,10 Euro, richtig?

    Dir ist aber hoffentlich klar, dass Du aus Kilometerpauschalen (hier: Privat-Pkw) keine Vorsteuer ziehen darfst, oder?


    Und mit dem ermäßigten USt-Satz ist sicher? Du hast ja bisher noch nichts zur Art der Von Dir erbrachten Leistung/en gesagt.

  • Das war mir natürlich NICHT klar ;)

    Ich glaube jetzt habe ich es verstanden. Die Umsatzsteuer ist ja der durchlaufende Post.

    War gerade eine Denkfehler.


    Also buche ich einfach, um beim Beispiel oben zu bleiben, 100*0,3=30Euro und dann 4673 an 1890.

    Richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Die Umsatzsteuer ist ja der durchlaufende Post.

    Auch die ist kein "durchlaufender Posten" i.S.d. steuerlichen Begriffs.


    Und in Deiner Rechnung rechnest Du die USt hoffentlich auf den von Dir in Rechnung gestellten Betrag (Deine Kosten - oder mehr ;) ), denn ansonsten würdest Du draufzahlen.

  • Klar. Die USt. schlag ich drauf. Logisch. ;)


    Danke Dir für Deine Hilfe!


    Edit:

    Wo wir gerade beim Thema sind. Wenn ich bei Wiso einen Bruttorechnungsbetrag als Ausgabe erfasse, dann errechnet Wiso ja selbst die Vorsteuer, und ich gebe die dann alle drei Monate als Vorsteueranmeldung ab und erhalte dann Geld vom FA. Wie behandelt Wiso diesen Sachverhalt? Ich muss doch das erhaltene Geld wieder als Einnahme verbuchen, richtig? Oder macht Wiso das selbst?

  • Anhand Deiner Fragestellungen würde ich dringend raten, zu den Sachverhalten die Du ständig hast, Dir Hilfe von einem Steuerberater zu holen. Also aufzuschreiben was genau Du machst, welche Einkommen, welche Ausgaben und diese Vorgänge fragst Du einmalig bei einem Steuerberater ab, der Dir Dein Grundgerüst erklärt, sonst fliegste mal ganz schnell auf die Schnauze wenn das FA erkennt, dass da einer ohne Sachverstand Buchungen erzeugt.

    Ist nur gut gemeint, aber das ist echt wichtig.

  • Ok. Das mache ich, Gerade schon angerufen und hoffe nun auf einen Temrin. Aber so grundsätzlich glaube ich, muss ich das mit Wiso auch hinkriegen. Ich bin mir halt manchmal unsicher, wieviel das Programm selbst macht und was ich dann noch übernehmen muss.

  • Ok. Das mache ich, Gerade schon angerufen und hoffe nun auf einen Temrin. Aber so grundsätzlich glaube ich, muss ich das mit Wiso auch hinkriegen. Ich bin mir halt manchmal unsicher, wieviel das Programm selbst macht und was ich dann noch übernehmen muss.

    Grundsätzlich macht das Programm garnichts, DU musst alles können was DU können musst um das Programm zu kontrollieren ob es das auch tut was DU wolltest.

    • Offizieller Beitrag

    Ich muss doch das erhaltene Geld wieder als Einnahme verbuchen, richtig? Oder macht Wiso das selbst?

    Du selber musst natürlich die Zahllasten bzw. die Vorsteuerüberhänge aus Deinen USt-Voranmeldungen sowie aus Deiner USt-Jahreserklärung buchen.

  • Nur damit ich es verstehe (ich ärgere mich wirklich, dass ich so auf dem Schlauch stehe):

    Ich bekomme 1000 Euro von der vergangenen Umsatzsteuervoranmeldung zurück. Diese muss ich selbstständig in meiner EÜR als Einnahme buchen? Und auch dann auch später in der Ust-Jahreserklärung?

    • Offizieller Beitrag

    Nur damit ich es verstehe (ich ärgere mich wirklich, dass ich so auf dem Schlauch stehe):

    Ich bekomme 1000 Euro von der vergangenen Umsatzsteuervoranmeldung zurück. Diese muss ich selbstständig in meiner EÜR als Einnahme buchen?

    Ja.


    Und auch dann auch später in der Ust-Jahreserklärung?

    Die Daten in der USt-Erklärung ergeben sich wieder aus Deinen Besteuerungsgrundlagen Und dem gegenzurechnen (wird abgefragt) ist das Vorauszahlungssoll aus den USt-Voranmeldungen.


    Anhand Deiner Fragestellungen würde ich dringend raten, zu den Sachverhalten die Du ständig hast, Dir Hilfe von einem Steuerberater zu holen. Also aufzuschreiben was genau Du machst, welche Einkommen, welche Ausgaben und diese Vorgänge fragst Du einmalig bei einem Steuerberater ab, der Dir Dein Grundgerüst erklärt, ... .

    Den Rat kann ich nur unterstützen.


    Ok. Das mache ich, Gerade schon angerufen und hoffe nun auf einen Temrin.

    Es eilt wirklich.


    Aber so grundsätzlich glaube ich, muss ich das mit Wiso auch hinkriegen.

    Dann schaue Dir als Grundgerüst (weil ohne Buchungskonten) mal so eine EÜR im vereinfachten ESt-Modul des Sparbuchs an. Da siehst Du schon die Grundzüge.