Nebengewerbe ruhend stellen: Wo im EÜR eintragen? Wie werden Abschreibungen behandelt?

  • Hallo,

    im Hilfetext zur Umsatzsteuererklärung / Allgemeine Angaben, heisst es: "Wurde innerhalb eines Jahres eine unternehmeische Tätigkeit beendet und eine andere begonnen, ...". Hingegen finde ich keine Hilfe, meinen Gewerbebetrieb für unbestimmte Zeit ruhend zu stellen.


    Daher meine Fragen:


    In welchem Formular gebe ich an, meinen Gewerbebetrieb ruhend zu stellen und erneut zu aktivieren, wenn wieder Einnahmen vorhanden sind?


    Wenn ich mein Gewerbebetrieb für 2022 ruhend stelle: Wie werden die laufenden Abschreibungen in den Folgejahren behandelt? Werden diese automatisch in meine private Einkommensteuererklärung überführt?


    Für Ihre Erläuterungen besten Dank!

    • Offizieller Beitrag

    In welchem Formular gebe ich an, meinen Gewerbebetrieb ruhend zu stellen und erneut zu aktivieren, wenn wieder Einnahmen vorhanden sind?

    Ein Unternehmen wird nicht ruhend gestellt, nur weil gerade mal keine Einnahmen fließen. Da spielen auch andere Dinge rein und das ist gar nicht so einfach zu lösen. Im Zweifel läuft nämlich alles normal weiter, einschließlich EÜR und dann wird es schon mal eng mit der einkommensteuerlichen Liebhaberei (Überschusserzielungsabsicht). Und den § 15a UStG muss man auch schon mal im Auge haben. Und etwaige unentgeltliche Wertabgaben wären auch zu prüfen.


    Ein typischer Fall für eine eingehende Beratung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

  • Danke für die Erläuterung. Ein über viele Jahre mit Gewinn geführter Gewerbebetrieb wird nicht plötzlich zur Liebhaberei, nur weil während der Ruhephase keine Einnahmen mehr erzielt werden bzw. teilweise noch laufende Kosten anfallen. Ich befürchtete jedoch schon, dass das Steuer-Sparbuch diesen Fall offenbar nicht unterstützt.


    Zu meiner zweiten Frage komme ich nicht weiter:


    Wie lassen sich die laufenden Abschreibungen meines (ruhenden) Gewerbebetriebes aus der EÜR in meine EStE überführen? - Müssen die betreffenden Afa-Positionen in der EÜR erneut angelegt werden?


    Besten Dank für Ihre/Eure Unterstützung!

  • Vor allem: wurden auch keine Coronahilfen an dich gezahlt? Diese sind auch zu versteuernde Einnahmen im Rahmen deiner EÜR! Es gibt dann auch noch die Anlage Corona (COR) zusätzlich zu füllen. Du bist damit kein Einzelfall - es gab viele, die im vergangenen Jahr keine Einnahmen mehr hatten und mit Soforthilfe etc. mehr schlecht als recht leben konnten.

  • Was ich von euren Beiträgen gelernt habe:


    Um einen Gewerbebetrieb ruhend zu stellen ist eine Mitteilung an das Finanzamt erforderlich. Daraufhin sollten die Steuervorauszahlungen und die Umsatzsteuervoranmeldungen neu bewertet werden.


    Der ruhende Gewerbebetrieb ist im Steuer-Sparbuch wie bisher weiterzuführen. Da voraussichtlich keine Einnahmen mehr erzielt werden, werden allein die noch laufenden Ausgaben zu buchen sein. Das negative Betriebsergebnis (einschließlich AfA-Positonen) fließt dann wie gehabt in die EStE ein.


    Danke für Ihre/Eure Unterstützung!